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Kreuzerlass: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

19.12.2023

Ministerpräsident Markus Söder. Foto: picture alliance/dpa | Sven Hoppe
Ministerpräsident Markus Söder. Foto: picture alliance/dpa | Sven Hoppe

Leipzig (IDEA) – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klagen gegen den „Kreuzerlass“ der bayerischen Landesregierung abgewiesen. Das geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervor.

Hintergrund: Seit Juni 2018 gilt in Bayern die von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) angeregte und vom Kabinett beschlossene Anordnung, im Eingangsbereich jeder Landesbehörde ein Kreuz aufzuhängen. Sie betrifft 1.100 staatliche Stellen wie Landratsämter, Finanzämter und Gerichte.

Dagegen hatten der religionskritische Bund für Geistesfreiheit (BfG/München) und 25 Einzelpersonen geklagt. Im Juni 2022 hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Klagen abgewiesen.

Das Bundesverwaltungsgericht lehnte jetzt auch die Revision der Kläger gegen das Urteil ab. Zur Begründung erklärten die Richter, die angebrachten Kreuze seien zwar christliche Symbole, aber sie verletzten die Kläger nicht in deren Grundrechten. Die Kreuze hätten keinen Werbeeffekt zugunsten christlicher Glaubensgemeinschaften und verstießen deshalb nicht gegen das religiöse Diskriminierungsverbot.

Der verfassungsrechtliche Grundsatz der weltanschaulich-religiösen Neutralität verlange „vom Staat keinen vollständigen Verzicht auf religiöse Bezüge im Sinne einer strengen Laizität“. Er verbiete ihm nur die Identifikation mit einem bestimmten Glauben. Durch das Aufhängen der Kreuze bekenne sich der Freistaat Bayern aber nicht zu christlichen Glaubenssätzen. Der Wortlaut des Kreuzerlasses mache vielmehr deutlich, dass die Kreuze Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns sein sollten.

CSU: Bayern ist ein christlich geprägtes Land

Die CSU-Fraktion im bayerischen Landtag begrüßte die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Der Fraktionsvorsitzende Klaus Holetschek erklärte in einer Pressemitteilung: „Das Kreuz gehört zu Bayern, es ist Ausdruck unserer Kultur und unseres Wertefundaments.“ Bayern sei ein tolerantes, aber „eben auch ein christlich geprägtes Land“. Deshalb sei es richtig, dass die Landesregierung dies mit dem Kreuz auch zum Ausdruck bringe.

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