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Bayern: Christen begrüßen Urteil zum „Kreuzerlass“

03.06.2022

Eine Jesusfigur am Kreuz. Symbolbild: pixabay.com
Eine Jesusfigur am Kreuz. Symbolbild: pixabay.com

München (IDEA) – Christen haben das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zum „Kreuzerlass“ der bayerischen Landesregierung begrüßt. Das Gericht hat am 1. Juni mehrere Klagen gegen die Vorschrift abgewiesen.

Hintergrund: Seit Juni 2018 gilt in Bayern die von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) angeregte und vom Kabinett beschlossene Anordnung, im Eingangsbereich jeder Landesbehörde ein Kreuz aufzuhängen. Sie betrifft 1.100 staatliche Stellen wie Landratsämter, Finanzämter und Gerichte. Dagegen hatten der religionskritische Bund für Geistesfreiheit (BfG/München) und 25 Einzelpersonen geklagt.

In einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshofes heißt es, die schriftliche Begründung für das Urteil liege noch nicht vor und werde voraussichtlich in den kommenden Wochen abgefasst. Der BfG kann gegen die Entscheidung Revision beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.

Öffentlicher Ausdruck des Gottesbezuges

Der Vorsitzende der Kirchlichen Sammlung um Bibel und Bekenntnis (KSBB), Andreas Späth, begrüßte das Urteil. Die bayerische Landesverfassung beziehe sich ausdrücklich auf die Verantwortung vor Gott, sagte er gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA. Es sei wichtig, diesem Gottesbezug auch öffentlich Ausdruck zu verleihen. Durch die Kreuze in den Verwaltungen würden nicht-religiöse Menschen nicht unterdrückt. „Auch sie dürfen wissen, dass die Mächtigen an eine höhere Macht gebunden sind“, so Späth.

Der Vorsitzende des Arbeitskreises Bekennender Christen in Bayern (ABC), Dekan Till Roth (Lohr am Main), äußerte auf IDEA-Anfrage, der „Kreuzerlass“ trage der christlichen Prägung Bayerns Rechnung, ohne dass dadurch die Rechte Andersgläubiger verletzt würden: „Es ist unbestritten, dass der christliche Glaube das Werte- und Rechtsempfinden in Bayern und Deutschland über Jahrhunderte hin entscheidend geprägt hat.“ Zugleich sei es wichtig, Andersgläubigen nicht das Gefühl zu geben, dass sie sich damit fremden Glaubensvorstellungen anpassen müssten. Wandkreuze könnten positiv betrachtet Impulse sein, um über die Bedeutung dieses Symbols, über Religion und Werte und gerade auch über Glaubensfreiheit ins Gespräch zu kommen. Der völlige Verzicht auf religiöse Symbole käme dagegen einer extrem verstandenen Neutralität gleich, die weder dem Grundgesetz noch der Bayerischen Verfassung entspreche.

Kirchen: Kein Kommentar

Das Urteil sei „folgerichtig“, erklärte die bayerische Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises (EAK) der CSU, Barbara Becker (Kitzingen), gegenüber IDEA: „Unser Land ist eindeutig christlich geprägt, auch wenn diese Prägung bröckelt.“ Aus christlichen Grundwerten seien das Rechtssystem und das gesellschaftliche Miteinander erwachsen. Die „Verantwortung vor Gott und den Menschen“ werde schon in der Präambel des Grundgesetzes genannt.

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern und das katholische Erzbistum München und Freising gaben auf Anfrage von IDEA keine Stellungnahmen zu dem Urteil ab. Der Münchner Erzbischof Reinhard Marx hatte 2018 kritisiert, der Erlass schaffe „Spaltung, Unruhe, Gegeneinander“. Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm (München) hatte sich zurückhaltend geäußert und erklärt, das Kreuz dürfe nicht auf ein Kultursymbol reduziert werden. Er wolle der Staatsregierung aber nicht unterstellen, das Christentum für die Legitimierung eigener Ziele zu vereinnahmen.

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