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EKBO: Beschluss über Mindestgröße für Gemeinden bleibt

04.04.2022

Der Antrag der Initiative „Kirche im Dorf“ wurde mehrheitlich abgelehnt. Foto: EKBO/ Matthias Kaufmann
Der Antrag der Initiative „Kirche im Dorf“ wurde mehrheitlich abgelehnt. Foto: EKBO/ Matthias Kaufmann

Berlin (IDEA) – Die Landessynode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) hat einen Antrag von 38 kleinen Kirchengemeinden abgelehnt, ein Gesetz zur Einführung von Mindestgrößen für Gemeinden aufzuheben. Der Beschluss wurde mehrheitlich ohne Gegenstimme bei sieben Enthaltungen gefasst.

Zum Hintergrund: Die Synode der EKBO hatte im November eine Mindestmitgliederzahl von Gemeinden beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass sich Gemeinden mit weniger als 300 Mitgliedern zu größeren Verbünden zusammenschließen. Betroffen sind über 600 der 1.120 Kirchengemeinden, vor allem in Brandenburg.

Ende März hatte die Initiative „Kirche im Dorf lassen“ (Legde/Quitzöbel im Landkreis Prignitz) einen „dringenden Appell“ an die Synode gerichtet, dem Antrag zuzustimmen. In der Begründung zu dem Antrag heißt es unter anderem, dass sich die Zukunft der Kirche vor Ort und nicht an zentraler Stelle in Berlin entscheide.

Ein Sprecher der Initiative, Reinhard Jung, übte scharfe Kritik an dem Beschluss. Gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA sagte er: „Durch ihre unglaubliche Arroganz, die Anträge ohne Diskussion mit den Betroffenen abzulehnen, hat die Synode ihre letzte Chance verspielt, den offenen Konflikt zu vermeiden.“ Die Initiative werde zu Ostern eine eigene Strategie vorstellen, „wie wir unsere Selbständigkeit und das christliche Bekenntnis in unseren Dörfern erhalten können“.

1,5 Millionen Euro für Flüchtlingshilfe

Ferner folgte die Synode ihrem Bischof Christian Stäblein, der sich dafür ausgesprochen hatte, weitere 1,5 Millionen Euro aus EKBO-Mitteln für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen. Einen Betrag in gleicher Höhe hatte die EKBO bereits 2015 bewilligt. Aus dem Flüchtlingsfonds sollen unter anderem Bildungsangebote für die Integration sowie Kirchengemeinden und Kirchenkreise unterstützt werden.

Darüber hinaus verabschiedete die Synode ein Kirchengesetz, das den Umgang mit Darstellungen regelt, die von judenfeindlichem, rassistischem und nationalsozialistischem Gedankengut geprägt sind. Es soll zum 1. Mai in Kraft in Kraft treten. Gemeinden werden dazu aufgefordert, Gegenstände mit einer NS-Symbolik, etwa an Bauwerken, Kirchenglocken, Orgelpfeifen und Taufsteinen, zu entfernen. Die Gemeinden sollen finanziell unterstützt werden, etwa beim Kauf von Ersatz, bei Transportkosten oder Anpassungsmaßnahmen an Gebäuden. Die Gegenstände sollen stattdessen in einen pädagogischen und musealen Kontext eingebettet werden.

Die Landessynode tagte am 1. und 2. April in der St. Bartholomäuskirche in Berlin-Friedrichshain in Präsenz und per Livestream. Ihr gehören 108 Synodale an, die rund 862.000 Gemeindemitglieder in 25 Kirchenkreisen und 1.120 Kirchengemeinden vertreten. Die nächste Synode findet vom 8. bis 11. November statt.

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