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EKBO beschließt Mindestgröße für Kirchengemeinden

14.11.2021

Über 600 von rund 1.100 Kirchengemeinden, insbesondere in Brandenburg, haben weniger als 300 Mitglieder. Foto: pixabay.com
Über 600 von rund 1.100 Kirchengemeinden, insbesondere in Brandenburg, haben weniger als 300 Mitglieder. Foto: pixabay.com

Berlin (IDEA) – Trotz Protesten kleiner meist ländlicher Kirchengemeinden hat die Synode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) am 13. November in Berlin beschlossen, eine Mindestgröße für Gemeinden einzuführen. Das Gesetz sieht vor, dass sich Gemeinden mit weniger als 300 Mitgliedern zu größeren Verbünden zusammenschließen.

Die Kirche erwartet dadurch nach eigenen Angaben einen geringeren Verwaltungsaufwand und sinkende Kosten. Der Beschluss hat zur Folge, dass Gemeinden mit weniger als 300 Mitgliedern ihren Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts verlieren.

Das betrifft über 600 von rund 1.100 Kirchengemeinden, insbesondere in Brandenburg. Im Beschluss enthalten ist allerdings auch eine Ausnahmeregelung: „Das Konsistorium kann auf Antrag des Kreiskirchenrates Ausnahmen zulassen.“ Laut einem Bericht des Rundfunks Berlin-Brandenburg hatten im Vorfeld rund 100 Gemeinden Anträge gegen die Mindestgröße eingereicht.

Debatte: Pfarrer spricht von Protesten von „Mikrogemeinden“

In der Aussprache vor der Beschlussfassung sagte der Synodale Michael Häusler aus dem Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf laut Mitteilung der EKBO, er habe „noch nicht das richtige Gefühl dafür, wie mit den sehr heftigen Protesten umzugehen“ sei.

Er wünsche sich für seine Entscheidung Einschätzungen, was nach der Verabschiedung des Gesetzes in den kleinen protestierenden Gemeinden geschehe: „Gegen einen solchen massiven Widerstand kann man das doch wohl kaum durchdrücken, ohne großen Schaden anzurichten?“

Die Gegenrede hielt Pfarrer Thomas Berg (Lunow). Die Proteste von „Mikrogemeinden“ hätten auch das Ziel, „Kungelrunden“ abzusichern, die etwa über kirchliches Pachtland entschieden. Der Potsdamer Generalsuperintendent Kristóf Bálint vertrat die Ansicht, dass für das Gesetz auch die Personalsituation spreche: Größere Gemeinden könnten für Pfarrer insbesondere in ländlichen Regionen attraktiver sein.

Protest-Initiative spricht von „Ignoranz der Kirchenobrigkeit“

Die Initiative „Kirche im Dorf lassen“ (Legde/Quitzöbel im Landkreis Prignitz), die sich gegen „Zwangsfusionen von Kirchengemeinden“ wendet, bezeichnet den Beschluss in einer Stellungnahme vom 14. November als „schweren Fehler“. Damit habe die Synode der EKBO „massiv geschadet“. „Das ist der Schlusspunkt eines intransparenten Verfahrens und ein erneuter Beweis für die Ignoranz der Kirchenobrigkeit gegenüber den kleinen Kirchengemeinden auf dem Lande“, sagte Christoph Albrecht von der Initiative.

Über das Ergebnis wundere er sich nicht, zumal die Vertreter der Dörfer „bisher schon geringschätzig behandelt“ worden seien und auf der Synodentagung nicht einmal Rederecht erhalten hätten: „Wir haben uns natürlich darauf eingestellt und starten schon nächste Woche durch mit einem ersten Rechtsanwaltstermin. Unsere Jahrhunderte alten und nach wie vor sehr lebendigen Gemeinden werden sich nicht zwangsweise fusionieren lassen, sondern um ihre Selbständigkeit kämpfen.“

Albrecht ruft alle Gemeindemitglieder auf, sich nicht von dem Beschluss beeindrucken zu lassen und der evangelischen Kirche treu zu bleiben: „Unser Glaube lässt sich nicht durch eine solche Fehlentscheidung erschüttern. Wir werden den etwa 600 betroffenen Kirchengemeinden zeitnah eine Handlungsanleitung zur Verfügung stellen, wie sie sich angesichts der neuen Situation verhalten können, um ihre Rechte zu wahren und vom jetzt angestrebten Musterprozess zu profitieren.“

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