Ressorts
icon-logo

Gesellschaft

Gewissen vs. Berufspflicht: Christlicher Apotheker vor Gericht

11.02.2020

Andreas K. vor der Undine-Apotheke im Berlin-Neukölln, die er bis Herbst 2018 betrieb. Foto: ADF International
Andreas K. vor der Undine-Apotheke im Berlin-Neukölln, die er bis Herbst 2018 betrieb. Foto: ADF International

 

Berlin/Wien (idea) – Darf sich ein Apotheker aus Gewissensgründen weigern, die sogenannte „Pille danach“ zu verkaufen? Darüber muss das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entscheiden. Hintergrund ist eine Klage der Berliner Apothekerkammer…

Um den Artikel ohne Einschränkung zu lesen, melden Sie sich bitte an.

Anmelden

4 Wochen IDEA Digital 8,95 Euro 1,00 Euro

Entdecken auch Sie das digitale Abo mit Zugang zu allen Artikeln auf idea.de