Gesellschaft
Gewissen vs. Berufspflicht: Christlicher Apotheker vor Gericht
11.02.2020
Berlin/Wien (idea) – Darf sich ein Apotheker aus Gewissensgründen weigern, die sogenannte „Pille danach“ zu verkaufen? Darüber muss das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entscheiden. Hintergrund ist eine Klage der Berliner Apothekerkammer…
Um den Artikel ohne Einschränkung zu lesen, melden Sie sich bitte an.
Anmelden