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EKM: Opfer kirchlichen Handelns in der SED-Diktatur anerkennen

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Die EKM übernimmt Verantwortung gegenüber den Menschen, die während der SED-Diktatur zu Opfern von kirchenleitendem Handeln wurden. Smybolbild: pixabay.com
Die EKM übernimmt Verantwortung gegenüber den Menschen, die während der SED-Diktatur zu Opfern von kirchenleitendem Handeln wurden. Smybolbild: pixabay.com

Erfurt/Magdeburg (IDEA) – Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) übernimmt Verantwortung gegenüber den Menschen, die während der SED-Diktatur zu Opfern von kirchenleitendem Handeln wurden. Wie es in einer Mitteilung heißt, hat der Landeskirchenrat ein Anerkennungsverfahren für Personen initiiert, die aus politischen Gründen drangsaliert wurden und in ihren Kirchen disziplinarisch belangt oder „die durch Verrat aus kirchlichen Kreisen inhaftiert, gedemütigt, traumatisiert oder zur Ausreise gedrängt wurden“.

Mögliche Formen der Anerkennung könnten die formale Feststellung des Unrechts, eine einmalige Anerkennungsleistung bzw. eine öffentliche Würdigung sein. Der Haushaltsplan sehe ein Budget von 500.000 Euro vor. Betroffene können bis zum 30. April 2023 Anträge stellen. Als Ombudsperson – zur Unterstützung der Antragsteller – wurde die ehemalige Landesbeauftragte des Freistaates Thüringen für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR, Hildigund Neubert (Erfurt), beauftragt.

Oberkirchenrat Christian Fuhrmann (Erfurt) erklärte, dass die Kirchen während der SED-Diktatur einer staatlichen Vereinnahmung widerstanden hätten, aber nicht immer sei das kirchenleitende Handeln unabhängig von staatlichen Einflüssen und politischen Rücksichtnahmen gewesen. „Es gab Entscheidungen, die durch staatliche Stellen, unter anderem durch die Staatssicherheit, beeinflusst waren“, so Fuhrmann. Davon betroffen gewesen seien haupt- oder ehrenamtliche Mitarbeiter, die in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen sowie der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen tätig waren. Beide Kirchen haben sich 2009 zur EKM vereinigt.

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