Frei-/Kirchen
Synodenpräses seit Mai über „grundsätzlichen Fall“ informiert
06.12.2023
Hannover (IDEA) – Die Präses der EKD-Synode, Anna-Nicole Heinrich (Regensburg), war seit dem 25. Mai über den „grundsätzlichen Fall“ im mutmaßlichen Siegener Missbrauchsfall informiert. Die engere persönliche Beziehung von der zurückgetretenen EKD-Ratsvorsitzenden Annette Kurschus zu dem mutmaßlichen Täter sei ihr zu diesem Zeitpunkt aber nicht bekannt gewesen, sagte Heinrich bei einer digitalen Pressekonferenz am 6. Dezember. Sie fand im Nachgang der digital durchgeführten Sitzung der EKD-Synode am 5. Dezember statt.
Die Synode hatte vom 12. bis 15. November in Ulm getagt; sie war wegen eines Bahnstreiks abgebrochen worden. Kurschus war am 20. November von ihren Ämtern als EKD-Ratsvorsitzende sowie als Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen zurückgetreten.
Ihr wird vorgeworfen, bereits Ende der 1990er Jahre über einen Fall sexuell übergriffigen Verhaltens eines Kirchenmitarbeiters im Kirchenkreis Siegen-Wittgenstein informiert gewesen zu sein. Kurschus bestreitet das. Der Beschuldigte soll ein langjähriger enger Weggefährte sein, Kurschus die Patin eines seiner Kinder. Heinrich betonte, dass sie bereits in einer Presseanfrage kurz nach der Synode „transparent“ den 25. Mai genannt habe.
Sie habe die Information damals von Kurschus bekommen und habe dann einen Tag später bei der für das Thema Missbrauch zuständigen Fachstelle der EKD nachgefragt. Dort habe sie die Information bekommen, dass die notwendigen Verfahren vor Ort eingeleitet worden seien und die Staatsanwaltschaft ermittle.
Damit sei zu dem Zeitpunkt alles, was die Verfahren vorschrieben, eingehalten worden: „Ich habe auch keine Notwendigkeit an der Stelle gesehen, mir weiter selbst darüber Gedanken zu machen.“ Sie betonte, dass die Verantwortung für die Aufarbeitung von Fällen sexueller Gewalt bei den Landeskirchen liege.
Sie habe mit Kurschus auch keine weiteren Gespräche darüber geführt. Zu den Details des Falls sei sie am 9. November durch den Leiter der EKD-Stabsstelle Kommunikation, Bernd Tiggemann, informiert worden. Im Rat der EKD habe man erstmals am 11. November darüber gesprochen, so Heinrich.
„Deutungshoheit abgeben“
In den vergangenen Tagen hatten kirchliche Vertreter immer wieder kritisiert, dass der Umgang kirchenleitender Gremien mit Kurschus unsolidarisch gewesen sei. Darauf angesprochen antwortete Heinrich, es sei eine legitime Kernforderung von Betroffenen, dass kirchenleitende Personen die Deutungshoheit in Fällen sexualisierter Gewalt abgeben sollten.
Die Aufklärung liege somit nicht bei der Synode, sondern müsse unabhängig aufgearbeitet werden. Die Frage, wo sie selbst Fehler gemacht habe, müsse in den weiteren internen Beratungen Raum bekommen. Auch da gelte es für sie, Deutungshoheit abzugeben, sagte Heinrich.
Lesen Sie dazu hier einen Kommentar von IDEA-Leiterin Daniela Städter.
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