Politik
Corona: Schärfere Regeln für Gottesdienste in NRW
28.07.2021
Düsseldorf (IDEA) – In den meisten Regionen von Nordrhein-Westfalen gelten wieder strengere Corona-Auflagen für Gottesdienste. Das geht aus der Corona-Schutzverordnung der Landesregierung hervor. Hintergrund: Die Auflagen waren durch den Erlass der Corona-Schutzverordnung am 9. Juli gelockert worden. Darin sind verschiedene „Inzidenzstufen“ festgelegt.
Als „Inzidenzstufe 0“ gilt eine 7-Tage-Inzidenz von höchstens 10, als „Inzidenzstufe 1“ ein Wert von höchstens 35. Bei „Inzidenzstufe 0“ ist bei Versammlungen in geschlossenen Räumen das Tragen von Masken nicht mehr verpflichtend, sondern wird nur empfohlen. Das gilt auch für das Einhalten von Mindestabständen. Darüber hinaus ist gemeinsamer Gesang ohne Maske wieder erlaubt.
Bei „Inzidenzstufe 1“ muss die Maske zwar nicht am Platz getragen werden, aber auf dem Weg dorthin. Singen ist erlaubt bei einem Mindestabstand von 1,50 Metern, allerdings muss dabei in der Regel eine Maske getragen werden. Das Singen ohne Mund-Nasen-Schutz ist bei „Inzidenzstufe 1“ erlaubt, wenn alle Gottesdienstbesucher negativ auf Corona getestet, gegen Corona geimpft oder von der Krankheit genesen sind. Es ist außerdem erlaubt, wenn pro Person zehn Quadratmeter Kirchenfläche zur Verfügung stehen.
In den vergangenen Wochen waren die 7-Tage-Inzidenzwerte im Land flächendeckend unter 10 gesunken. Mittlerweile liegen sie in 49 der 53 Städte und Landkreise wieder darüber. Darunter liegen die Kreise Ennepe-Ruhr, Euskirchen, Höxter und Warendorf (Stand vom 28. Juli).
Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
IDEA liefert Ihnen aktuelle Informationen und Meinungen aus der christlichen Welt. Mit einer Spende unterstützen Sie unsere Redakteure und unabhängigen Journalismus. Vielen Dank.