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Impfnebenwirkungen: Anträge auf Entschädigung gestiegen

14.08.2022

Immer mehr Menschen stellen einen Antrag auf Entschädigung wegen gesundheitlicher Schäden infolge einer Corona-Impfung. Symbolfoto: pixabay.com
Immer mehr Menschen stellen einen Antrag auf Entschädigung wegen gesundheitlicher Schäden infolge einer Corona-Impfung. Symbolfoto: pixabay.com

Berlin (IDEA) – 2022 haben mehr Menschen einen Antrag auf Entschädigung wegen gesundheitlicher Schäden infolge einer Corona-Impfung gestellt. Das geht aus einer Umfrage der Welt am Sonntag (14. August) hervor.

Seit Beginn der Impfkampagne seien 4.441 Anträge auf Entschädigung bei den Ämtern eingegangen. Anfang des Jahres seien es Medienberichten zufolge erst 1.200 Anträge gewesen. Von den 4.441 Anträgen seien nach Angaben der Länder bisher 96 positiv beschieden worden. Dabei habe es sich etwa um Fälle von Herzmuskelentzündungen, Beinvenen- und Sinusvenenthrombosen, Erschöpfungssyndromen oder Herzleistungsminderungen gehandelt.

Abgelehnt wurden den Angaben zufolge bisher 743 Anträge, 219 wurden zurückgezogen oder zuständigkeitshalber abgegeben und 3.383 Anträge seien noch nicht bearbeitet. Je nach Fall und Bundesland betrage die Wartezeit in der Regel zwischen fünf und 18 Monaten.

Grund für die hohe Zahl der noch ausstehenden Fälle sei das aufwendige Einholen von Unterlagen bei behandelnden Ärzten sowie das Erstellen von ärztlichen Gutachten, heißt es der Sonntagszeitung zufolge aus den Landesbehörden. Hinzu komme, dass Betroffene grundsätzlich nur dann Anspruch auf Entschädigung hätten, wenn ihre gesundheitliche Beeinträchtigung länger als sechs Monate anhielten. Für Betroffene, die wegen ihrer Schäden etwa nicht mehr arbeiten könnten, sei die lange Wartezeit und die hohe Ablehnquote oft zermürbend.

Insgesamt wurden laut Sonntagszeitung in Deutschland 64,7 Millionen Menschen mindestens einmal gegen Covid-19 geimpft – die Zahl der Anträge sei also noch auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Betroffene haben Anspruch auf Rentenleistungen und die Übernahme der Heil- und Krankenbehandlung, wenn das zuständige Versorgungsamt den ursächlichen Zusammenhang zwischen Impfung und Erkrankung als wahrscheinlich einschätzt.

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