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Menschenrechte

Abweisung christlicher Asylbewerber ist „Armutszeugnis unserer Justiz“

13.12.2022

Gerichte unterstellten bisweilen den Klägern, sie handelten aus Zweckopportunismus, benutzten also Tricks, um die Gerichtsbarkeit zu hintergehen. Symbolbild: pixabay.com
Gerichte unterstellten bisweilen den Klägern, sie handelten aus Zweckopportunismus, benutzten also Tricks, um die Gerichtsbarkeit zu hintergehen. Symbolbild: pixabay.com

Walsrode (IDEA) – Kritik am Umgang von Gerichten mit Asylklagen christlicher Asylbewerber hat der Rechtsanwalt Christian Hausen (Neumünster) geübt. Er äußert sich in einem Beitrag für das Informationsblatt „Aufbruch“ des Gemeindehilfsbundes (Walsrode).

Zum Hintergrund: Immer wieder weisen Gerichte solche Klagen von Konvertiten ab, weil sie deren Hinwendung zum christlichen Glauben für vorgeschoben halten, um nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben zu werden. Hausen spricht von einem „Armutszeugnis unserer Justiz“. So unterstellten Gerichte bisweilen den Klägern, sie handelten aus Zweckopportunismus, benutzten also Tricks, um die Gerichtsbarkeit zu hintergehen. Hausen: „Solches kommt gewiss vor und ist höchst verwerflich, darf jedoch den überzeugten Christen nicht zum Nachteil gereichen.“

Dem Rechtsanwalt zufolge ist in Urteilen etwa zu lesen, dass die Asylbewerber nicht alle Zehn Gebote wörtlich zitiert und die Bergpredigt zu lückenhaft wiedergegeben hätten, „um die Bekehrung zum Christentum als Zweckopportunismus hinzustellen“.

Asylprozess: Nicht über den Glauben anderer erheben

Hausen beklagt zum Beispiel ein Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald aus dem Sommer. Es hatte die Asylklage eines zum Christentum konvertierten Iraners als unglaubwürdig abgelehnt. Begründung: Sein Schwager sei im Iran als christlicher Märtyrer gestorben. Laut Gericht ist es nicht besonders wahrscheinlich, dass ein Muslim zum Christentum übertrete, nachdem sein Schwager wegen der Konversion gefoltert und getötet worden sei. Es sei „anzunehmen, dass von den geschilderten Geschehnissen, sollten sie tatsächlich stattgefunden haben, eine abschreckende Wirkung auf dritte Personen ausgeht“.

Dazu Hausen: „Welch eine Unkenntnis der Richter über das Christentum!“ Diese Art der Argumentation erscheine „unfassbar“. Richter behaupteten auch allzu gern, dass die frommen Äußerungen der christlichen Asylbewerber „oberflächlich, vage und pauschal“ seien. Hausen zufolge stellt das „letztlich eine Diffamierung dar, also eine Beleidigung nach 185 StGB seitens der Justiz“.

Nach seinen Worten ist es verfassungswidrig, sich als Richter in einem Asylprozess über den persönlichen Glauben eines Mitmenschen zu erheben. Hausen empfiehlt der Richterschaft, sich mit dem Christentum auseinanderzusetzen, „gerade im Hinblick auf das, was Christen von den Asylbewerbern lernen können“.

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