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Menschenrechte

Asyl: Gericht weist Klage eines christlichen Konvertiten ab

16.08.2022

Das Verwaltungsgericht Greifswald lehnte die Asylklage ab. Symbolbild: pixabay.com
Das Verwaltungsgericht Greifswald lehnte die Asylklage ab. Symbolbild: pixabay.com

Greifswald (IDEA) – Das Verwaltungsgericht Greifswald hat die Asylklage eines zum Christentum konvertierten Iraners als unglaubwürdig abgelehnt, weil sein Schwager im Iran als christlicher Märtyrer gestorben ist. Das berichtet die christliche Menschenrechtsorganisation ADF International.

Der Fall: Der Schwager des Asylbewerbers war vom Islam zum christlichen Glauben übergetreten. Die ganze Familie folgte seinem Beispiel, als er ihr von Jesus Christus erzählte. Später wurde er verhaftet und im Gefängnis ermordet. Der Asylbewerber war daraufhin mit seiner Familie über die Türkei nach Deutschland geflohen. Hier lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seinen Asylantrag ab.

Das Verwaltungsgericht habe die Klage gegen den Ablehnungsbescheid verworfen, erklärte die für ADF International tätige Juristin Lidia Rieder. Zur Begründung hätten die Richter ausgeführt, es sei „nicht besonders wahrscheinlich“, dass ein Muslim zum Christentum übertrete, nachdem sein Schwager wegen der Konversion gefoltert und getötet worden sei. Eher sei „anzunehmen, dass von den geschilderten Geschehnissen, sollten sie tatsächlich stattgefunden haben, eine abschreckende Wirkung auf dritte Personen ausgeht“.

Rieder erklärte in einer Stellungnahme, für die Entscheidung über religiös begründete Asylanträge gebe es klare Kriterien. „Es kann nicht sein, dass einzelne Richter über das Glaubensleben von Konvertiten urteilen. Und das, nur weil sie nicht verstehen, dass Glaubenstreue in Situationen der Verfolgung für andere anziehend sein kann und nicht nur abschreckend“, so die Juristin.

Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe eine Anhörung des Asylbewerbers abgelehnt. Jetzt drohe ihm die Abschiebung in ein Land, in dem die Christenverfolgung nach Einschätzung von Menschenrechtsorganisationen „extrem“ sei.

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