Menschenrechte
Keine Konvertiten in den Iran abschieben?
17.09.2019
Wetzlar (idea) – Wer vom Islam zum Christentum übertritt, kann im Iran zum Tode verurteilt werden. Dennoch lehnt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) häufig Asylanträge von iranischen Konvertiten ab. Sollte es einen Abschiebestopp für zum Christentum übergetretene Muslime aus dem Iran geben? Dazu äußern sich der CDU-Bundestagsabgeordnete Volker Kauder (Tuttlingen) und die Orientalistin Heidi Josua (Stuttgart) in einem Pro und Kontra für die Evangelische Nachrichtenagentur idea (Wetzlar).
Pro: Konvertiten droht im Iran Verfolgung
Kauder plädiert für einen Abschiebestopp für diese Konvertiten. Er verweist auf den UN-Berichterstatter für die Menschenrechtslage im Iran. Dieser habe dokumentiert, dass es dort gegenüber christlichen Konvertiten wiederholt zu willkürlichen Verhaftungen, Folter und sogar sexuellen Misshandlungen durch staatliche Sicherheitsorgane gekommen sei. Auch das BAMF selbst beschreibe in seinem Länderbericht (März 2019), dass es „immer wieder zu willkürlichen Verhaftungen von Konvertiten“ und „Razzien in Hauskirchen“ komme. Weiter erläutere das Bundesamt, dass es „zur Anklage und Einleitung von gerichtlichen Strafprozessen wegen Konversion kommen“ und „eine Anschuldigung wegen Apostasie schwerste Sanktionen nach sich ziehen“ könne. Kauder zufolge darf man Iraner, die zum Christentum konvertiert sind, nicht unter Generalverdacht stellen. „Die Ernsthaftigkeit des Glaubenswechsels zu prüfen, ist Aufgabe der Kirchen, nicht staatlicher Organe.“ Wo Menschen aufgrund ihrer Religion misshandelt und verfolgt würden, da werde die Würde des Menschen überhaupt angegriffen. Diese zu schützen sei Verpflichtung aller staatlicher Gewalt.
Kontra: Keine „billige Garantie für alle“
Die Orientalistin Josua ist gegen einen generellen Abschiebestopp für iranische Konvertiten in den Iran. Nach ihrer Ansicht ist es sowohl aufseiten von christlichen Gemeinden als auch staatlichen Stellen zu „eklatanten Fehleinschätzungen“ gekommen: „Es wurde mancherorts zu oft und zu schnell getauft.“ Es gebe keine Standards für das Procedere der Taufvorbereitung. Staatliche Stellen müssten sich die Frage gefallen lassen, ob sie aus einer einzigen Begegnung tatsächlich „Taufscheinopportunisten“ von ernsthaften Lebenswenden unterscheiden könnten. Es dürfe sich kein Zwei-Fronten-Denken entwickeln: „hier die ‚ignoranten‘ staatlichen Behörden (BAMF, Verwaltungsgerichte) – dort die ‚guten‘ Unterstützer verkannter Konvertiten“. Man müsse mit Diffamierungen aufhören und einen konstruktiven Weg der gegenseitigen Ergänzung gehen. Es gelte, unabhängige Theologen und muttersprachliche Seelsorger in den sensiblen Prozess einzubeziehen, im Verfahren oder über eine kirchliche „Prüfungsstelle“. Josua: „Um meiner Geschwister willen, die einen langen und angefochtenen Weg mit Christus gehen: Sie dürfen nicht diskreditiert werden durch eine billige Garantie für alle.“
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