Gesellschaft
Diakonie Michaelshoven erstattet Anzeige wegen Drohmails
14.08.2020
Köln (idea) – Eine Stellenausschreibung der Diakonie Michaelshoven in Köln hat eine Welle von empörten und feindseligen Mails ausgelöst. Das Werk suchte eine „Pädagogische Fachkraft in einer Inobhutnahme für Kinder und Jugendliche in Quarantäne“. Viele Internetnutzer glaubten, dabei gehe es um Kinder, die ihren Familien wegen Verstößen gegen Corona-Schutzmaßnahmen weggenommen würden, erklärte die Sprecherin der Diakonie Michaelshoven, Melani Köroglu, gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea. Tatsächlich handele es sich aber um eine Einrichtung für Kinder und Jugendliche, die vom Jugendamt aus anderen Gründen in Obhut genommen würden. Wenn bei ihnen der Verdacht auf eine Corona-Infektion bestehe, sollten sie vorübergehend in einer speziellen Wohngruppe untergebracht werden, damit sie im Falle einer Infektion die Kinder und Jugendlichen in anderen Einrichtungen nicht ansteckten. Das Werk habe bisher rund 700 Mails mit kritischen Nachfragen, aber auch mit Drohungen gegen Leib und Leben der Mitarbeiter erhalten. Die Drohmails habe sie an die Polizei weitergeleitet. In 60 Fällen sei eine Strafanzeige gestellt worden. Die seit 1950 bestehende Diakonie Michaelshoven betreibt mit 2.800 Mitarbeitern in Köln und Umgebung über 200 Hilfseinrichtungen für Kinder und Jugendliche, Senioren und Behinderte.
Kinderschutzbund: Gesundheitsämter wollen Kinder isolieren
Hintergrund des Falls ist eine Diskussion über Quarantänemaßnahmen bei möglicherweise mit dem Coronavirus infizierten Kindern. Laut einer Pressemitteilung des Kinderschutzbundes (Berlin) verlangen Gesundheitsämter in solchen Fällen, sie vom Rest der Familie zu isolieren. In mindestens einem Fall, der dem Kinderschutzbund vorliege, sei den Eltern gedroht worden, bei Zuwiderhandlung ein achtjähriges Kind aus der Familie herauszunehmen. Dazu erklärte der Landkreis Karlsruhe in einer Pressemitteilung auf seiner Internetseite, Hintergrund der Aussage des Kinderschutzbundes sei vermutlich der Fall einer positiv auf den Coronavirus getesteten Lehrerin in Bruchsal. Dort sei für die von ihr unterrichteten Schulkinder eine Quarantäne angeordnet worden. In der Verordnung werde aber keine vollständige Isolierung von Kindern verlangt. Es sei „klar, dass Isolationsmaßnahmen bei Kindern abhängig von Alter, Entwicklungsstand und auch den Bedürfnissen des einzelnen Kindes umgesetzt werden sollten“. Die zuständige Behörde habe in der Verordnung auch darauf hingewiesen, dass Kinder nach dem Infektionsschutzgesetz „zwangsweise in einer geeigneten geschlossenen Einrichtung abgesondert werden“ könnten. Diese Maßnahme sei als letztes Mittel in Extremfällen gedacht, in denen die Eltern durch ihr Verhalten nicht dafür Sorge tragen würden, dass Außenstehende durch das Kind nicht angesteckt werden können. Sie müsse von einem Gericht angeordnet werden. Auch in diesen Fällen würden die Kinder nicht allein, sondern zusammen mit mindestens einem Elternteil zum Beispiel in einem Krankenhaus untergebracht.
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