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Politik

Keine Kinderrechte in das Grundgesetz aufnehmen

02.09.2019

Der Erklärung zufolge stehen durch das Grundgesetz (Artikel 6) Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Danach gehören die Erziehungsrechte für Kinder in die Hände der Eltern. Foto: pixabay.com
Der Erklärung zufolge stehen durch das Grundgesetz (Artikel 6) Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Danach gehören die Erziehungsrechte für Kinder in die Hände der Eltern. Foto: pixabay.com

 

München (idea) – Gegen die Aufnahme von eigenen Kinderrechten in das Grundgesetz hat sich die theologisch konservative Arbeitsgemeinschaft „Lebendige Gemeinde München“ gewandt. Dieser vermeintlich harmlose Schritt stärke nicht die Kinderrechte,…

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