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Menschenrechte

Urteil im Rechtsstreit zwischen Bischof und Abtreibungsgegner

31.01.2020

Wie das Oberlandesgericht erläuterte, ist die Kritik des Klägers grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt. Nicht zulässig seien jedoch falsche Tatsachenbehauptungen und Schmähungen gegen den Bischof. Foto: pixabay.com
Wie das Oberlandesgericht erläuterte, ist die Kritik des Klägers grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt. Nicht zulässig seien jedoch falsche Tatsachenbehauptungen und Schmähungen gegen den Bischof. Foto: pixabay.com

 

Frankfurt am Main/Limburg (idea) – Im Rechtsstreit um Äußerungen über den Limburger Bischof Georg Bätzing hat ein Abtreibungsgegner aus Bayern eine Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main untersagte es ihm am 30. Januar,…

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