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Gesellschaft

Christliche Lebensschützer haben korrekt gehandelt

29.08.2016

Das Verwaltungsgericht München hat entschieden: Die Lebensschützer haben korrekt gehandelt. Foto: picture-alliance/dpa
Das Verwaltungsgericht München hat entschieden: Die Lebensschützer haben korrekt gehandelt. Foto: picture-alliance/dpa

 

München (idea) – Die Stadt München wird gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München zugunsten christlicher Lebensschützer bei der sogenannten „Gehsteigberatung“ keine Berufung einlegen. Das teilte ein Pressesprecher der Stadt München,…

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