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Kritik an EKD: Die Kluft zwischen Reden und Handeln wird tiefer

13.11.2018

Bislang kann nur in die Mitarbeitervertretung (MAV) gewählt werden, wer Mitglied einer Kirche ist, die zur Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen Deutschland (ACK) gehört. Screenshot: oekumene-ack.de
Bislang kann nur in die Mitarbeitervertretung (MAV) gewählt werden, wer Mitglied einer Kirche ist, die zur Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen Deutschland (ACK) gehört. Screenshot: oekumene-ack.de

Würzburg (idea) – Eine mögliche Streichung der sogenannten ACK-Klausel aus dem Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD ist bei der Einbringung vor der EKD-Synode in Würzburg am 12. November auf Kritik gestoßen. Bislang kann nur in die Mitarbeitervertretung (MAV) gewählt werden, wer Mitglied einer Kirche ist, die zur Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen Deutschland (ACK) gehört. Wie es in dem Entwurf zur Änderung des Gesetzes heißt, fordern Mitarbeiter bereits seit langer Zeit die Streichung dieser Klausel. Gegenüber früheren Jahrzehnten sei die Zahl der Kirchenmitglieder signifikant gesunken und die Zahl der Arbeitsplätze insbesondere in der Diakonie stark angestiegen. Aufgrund der Entwicklung der Kirchenmitgliederzahlen müssten kirchliche und diakonische Dienstgeber in einem größeren Umfang auf andersgläubige Bewerber zugehen. Das sei insbesondere in der Diakonie auch bewusst gewollt, „da viele Einrichtungen aufgrund der Zuwanderung multikulturelle Kompetenzen erwerben müssen“. Das EKD-Ratsmitglied Prof. Jacob Joussen (Düsseldorf) sagte bei der Einbringung des Gesetzes: „Wenn wir uns aber als Kirche dazu entscheiden, Mitarbeitende auch anderer Religionen einzustellen, ist es nicht plausibel, diese von der Mitwirkung an der auch von uns als so wesentlich eingeschätzten Mitarbeitervertretung auszuschließen.“

Prof. Germann: Die Kirche verspielt ihre Freiheit

Das sieht der Synodale Prof. Michael Germann (Halle/Saale) anders. Der Verfassungsrechtler sagte in der Aussprache, die geplante Umstellung verfolge eine demonstrative Absicht: „Seht her, wir finden die ACK-Klausel nicht mehr normal.“ Dieser Schritt vertiefe die Kluft zwischen dem, was die evangelische Kirche über ihren Dienst zu sagen habe, und dem, was sie tue. Er zitierte aus dem mündlichen Ratsbericht des EKD-Ratsvorsitzenden, Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm (München): „Jesus Christus in den Hintergrund zu rücken, um relevant zu sein oder eine bestimmte institutionelle Form der Kirche zu sichern, ist der falsche Weg.“ Aber nun gehe das kirchliche Arbeitsrecht genau diesen falschen Weg, so Germann. Es sei dann auch kein Wunder, dass staatliche Gerichte gar nicht mehr damit rechneten, dass die Kirche sich anders verstehen könnte als über ihren „Output“ und eine rein funktionale Sicht auf die Kirchenmitgliedschaft: „Wenn die Kirche selbst nicht weiß, wozu sie ihre Freiheit braucht, verspielt sie sie.“ Die symbolische Abwertung des Christseins im Mitarbeitervertretungsgesetz sei ein weiterer Schritt weg von der Authentizität des kirchlichen Dienstes. Er beklagte, dass demjenigen, der auf das Problem aufmerksam mache, unterstellt werde, er setze auf Exklusion und auf einen Rückzug in die Wagenburg: „Das will ich nicht.“

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