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Verfassungsgericht: Keine Benachteiligung von Behinderten bei Triage

29.12.2021

Wenn Ärzte bei einer Überlastung der Krankenhäuser auswählen müssen, wem sie zuerst helfen, darf eine Behinderung kein Kriterium dafür sein. Foto: pixabay.com
Wenn Ärzte bei einer Überlastung der Krankenhäuser auswählen müssen, wem sie zuerst helfen, darf eine Behinderung kein Kriterium dafür sein. Foto: pixabay.com

 

Karlsruhe (IDEA) – Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass behinderte Menschen im Falle einer Triage (Selektierung) nicht benachteiligt werden dürfen. Wenn Ärzte also bei einer Überlastung der Krankenhäuser auswählen müssen, wem sie zuerst…

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