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Strafverteidiger warnt vor Selbstbestimmungsgesetz

20.08.2022

Der Düsseldorfer Strafverteidiger Udo Vetter. Foto: picture-alliance/Eventpress Stauffenberg|Eventpress Stauffenberg
Der Düsseldorfer Strafverteidiger Udo Vetter. Foto: picture-alliance/Eventpress Stauffenberg|Eventpress Stauffenberg

Düsseldorf (IDEA) – Der Düsseldorfer Strafverteidiger Udo Vetter hat vor den Folgen des geplanten Selbstbestimmungsgesetzes gewarnt.

Hintergrund: Das Gesetz soll nach Plänen der Ampelkoalition an die Stelle des bisher geltenden Transsexuellengesetzes treten. Ein Geschlechtswechsel im Personenregister soll danach künftig ohne Gerichtsverfahren und Sachverständigengutachten möglich sein.

Vetter erklärte in einem Interview mit der „Neuen Zürcher Zeitung“, es mache ihn fassungslos, wie undurchdacht das geplante Gesetz sei. Es eröffne Männern die Möglichkeit, den Geschlechtseintrag „zum Spaß, aus politischem Protest oder um einen Vorteil zu gewinnen“ ändern zu lassen.

Weiter sagte Vetter, er habe in seiner jahrzehntelangen Tätigkeit als Strafverteidiger Hunderte von Sexualstraftätern verteidigt und dadurch Einblick in Täterpersönlichkeiten. Diesen triebgesteuerten Menschen eröffne der Staat durch das Selbstbestimmungsgesetz ein riesiges Missbrauchspotential. Sie könnten zum Beispiel ausnutzen, dass sie durch bloße Erklärung keinen Exhibitionismus mehr begehen könnten.

Exhibitionistische Handlungen sind nach Paragraf 183 des Strafgesetzbuches nur für Männer strafbar. Das Gesetz verschaffe Männern mit einer exhibitionistischen Neigung auch ganz legal Zugang zu Schutzräumen für Frauen. Wenn sie per Selbstbestimmung rechtlich als Frauen gelten würden, dürften sie weder am Eingang abgewiesen noch aus den Schutzräumen hinausgeworfen werden. Die Folge: „Mindestens fünfzig Prozent der Bevölkerung, nämlich Frauen, müssen Angst davor haben, dass ihnen künftig ihre Schutzräume genommen werden“, so Vetter.

Das Gesetz mache auch Frauenförderung und Frauenquoten obsolet. „Wenn ein Mann künftig im Management eines Unternehmens Karriere machen will, in dem eine Quotenregelung gilt, kann er dieses Gesetz ausnutzen.“

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