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Missbrauch: Andere Institutionen können von Kirchen lernen

17.07.2022

Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus. Foto: Wikipedia/ Stefan Frohloff
Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus. Foto: Wikipedia/ Stefan Frohloff

Berlin (IDEA) – Bei der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen können andere Institutionen von den Aufarbeitungsprozessen in den Kirchen lernen. Diese Ansicht vertrat die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

Das gelte vor allem für Institutionen, „die noch am Beginn der Aufarbeitung stehen oder sich dieser noch gar nicht gestellt haben“. Sie könnten unter anderem „viel aus dem lernen, was nicht geklappt hat“. Die Erfahrungen in den Kirchen zeigten, wie wichtig es sei, Fachwissen und Erfahrungen vom Bund auf nachgeordnete Ebenen zu übertragen. So könnten sie vor Ort in Sportverbänden, Bistümern, Landeskirchen, Jugendämtern oder Schulen genutzt werden.

Weiter sagte Claus, die Hauptforderung der Betroffenen im Bereich der Kirchen seien immer Transparenz und Vergleichbarkeit der Aufarbeitungsprozesse gewesen. Es dürfe nicht „vom Zufall abhängen, wie oder ob Aufarbeitung geleistet wird“. Die Betroffenen brauchten weder Mitleid noch seelsorgerliche Anteilnahme, sondern verbindliche Rechte und Strukturen, um den Aufarbeitungsprozess mitgestalten zu können.

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