Menschenrechte

Leopoldina: Forschung an Embryonen freigeben

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In Großbritannien, Dänemark, Schweden, den USA und Japan darf bereits an den frühen Embryonen geforscht werden. Foto: pixabay.com
In Großbritannien, Dänemark, Schweden, den USA und Japan darf bereits an den frühen Embryonen geforscht werden. Foto: pixabay.com Foto: pixabay.com

Halle/Mainz/Augsburg (IDEA) – Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina (Halle/Saale) und die Union der Deutschen Akademien der Wissenschaften (Mainz) haben gefordert, die Forschung an menschlichen Embryonen freizugeben. Das geht aus einer gemeinsamen Stellungnahme hervor.

Die Forschung an überzähligen frühen Embryonen, die außerhalb des menschlichen Körpers für Fortpflanzungszwecke erzeugt wurden, solle im Einklang mit internationalen Standards erlaubt werden. Die Freigabe solle „dabei ausschließlich für hochrangige Forschungsziele“ gelten. Die Hochrangigkeit solle dabei durch ein eigens dafür geschaffenes Gremium überprüft werden.

In Großbritannien, Dänemark, Schweden, den USA und Japan dürfe bereits an diesen frühen Embryonen geforscht werden. Deutschland habe in der Vergangenheit derartige Forschung im Inland häufig als moralisch fragwürdig abgelehnt, auf die Ergebnisse aus dem Ausland aber dennoch zugegriffen. Ein solches Vorgehen sei „aus ethischer Sicht fragwürdig und wird von vielen Seiten kritisiert“.

ALfA: Die Forschungsfreiheit ist kein Freibrief

Die „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA/Augsburg) weist den Vorstoß zurück. Wie es in einer Pressemitteilung heißt, stellt die Forschungsfreiheit keinen Freibrief dar. Die Menschenwürde dürfe „nicht von Wissenschaftlern mit Füßen getreten“ werden. Der deutsche Gesetzgeber habe der Forschung mit menschlichen Embryonen vor 30 Jahren „aus gutem Grund einen Riegel vorgeschoben“.

Seither habe sich die grundsätzliche ethische und rechtliche Bewertung des Status des Embryos nicht geändert, sondern sei vielmehr „auf Grund der Erkenntnisse der Embryologie klarer und eindeutiger begründbar“ geworden. Der Mensch entwickle sich vom Moment der Befruchtung an „mit großer Zielgerichtetheit und Geschwindigkeit als Mensch“ und nicht von der „Zellkugel“ zum Menschen, wie die Leopoldina „höchst unwissenschaftlich“ behaupte.

Die Bundesvorsitzende der ALfA, Cornelia Kaminski (Fulda), kritisierte, dass die beteiligten Forscher offensichtlich das „Menschsein“ des menschlichen Embryos leugnen wollten, um ihn „für die Forschung nutzbar zu machen“. Das wäre zwar „noch ansatzweise zu verstehen, keinesfalls jedoch zu billigen“, wenn die Forschung mit menschlichen Embryonen tatsächlich Heilungserfolge versprechen würde. Das sei jedoch „mitnichten“ nicht der Fall.

Keine Therapieerfolge nachgewiesen

Seit über 30 Jahren werde weltweit mit embryonalen Stammzellen geforscht. Sie werden jedoch, so Kaminski, vom Körper als fremd erkannt und abgestoßen. Damit behandelte Patienten müssten ein Leben lang Medikamente nehmen, um das Immunsystem von einer Attacke abzuhalten. Es bestehe nach wie vor die Sorge, dass embryonale Stammzellen entarten und zu Tumoren werden könnten.

Zudem habe bislang keine einzige Studie einen Therapieerfolg mit menschlichen embryonalen Zellen nachweisen können. Längst hätten daher ethisch unbedenkliche „induzierte pluripotente Stammzellen“ (iPS) den menschlichen embryonalen Stammzellen in der Forschung den Rang abgelaufen. Dabei handelt es sich um Zellen, die in den embryonalen Zustand zurückversetzt werden. Zu den Forderungen der Leopoldina geselle sich außerdem die Internationale Gesellschaft für Stammzellforschung (Skokie/US-Bundesstaat Illinois).

Sie plädiere dafür, aus menschlichen Stammzellen hergestellte Embryonen künftig so lange im Labor kultivieren zu dürfen, wie es einem Forschungszweck diene. Kaminski: „Hier wird eine schöne neue Forschungswelt gefordert, in der der Mensch in seiner schutzwürdigsten Form nur noch ein würdeloses Objekt ist, dass dem Streben einer entfesselten Riege von Wissenschaftlern nach Ruhm und Anerkennung ohne Einschränkungen zur Verfügung zu stehen hat.“

Der deutsche Gesetzgeber solle solchen Forderungen nicht nachgeben. Die „Aktion Lebensrecht für Alle“ hat nach eigenen Angaben rund 11.000 Mitglieder und gehört zum Bundesverband Lebensrecht (Berlin).

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