Menschenrechte
Kern gegen Streichung des Werbeverbots für Abtreibung
08.04.2022
Kassel (IDEA) – Kritik an der vom Bundeskabinett beschlossenen Streichung des Paragrafen 219a StGB hat der Präses des Evangelischen Gnadauer Gemeinschaftsverbandes, Pfarrer Steffen Kern (Walddorfhäslach bei Reutlingen), geübt. Der Paragraf verbietet die Werbung für Abtreibung.
Der Präses äußerte sich in seinem Videopodcast „Kern-Sätze“. Nach seinen Worten könnte die Streichung ein „Fehler mit Folgen“ sein: „Ich fürchte, unsere Rechtslage könnte aus der Balance geraten.“ Er verweist darauf, dass die Streichung damit begründet wird, dass sich ungewollt Schwangere nicht hinreichend informieren könnten, etwa welche Ärzte Abtreibungen vornehmen. Aber genau diese Informationen seien bereits verfügbar, sagte Kern unter Hinweis auf das Gesetz zur „Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ aus dem Jahr 2019.
Jetzt solle das Verbot von Werbung in kommerziellem Interesse fallen. „Damit aber droht ein sorgsam ausbalanciertes Rechtskonstrukt ins Rutschen zu geraten“, so Kern. Viele forderten auch die Streichung des Paragrafen 218. Die bisherige Gesetzeslage werde zwar von verschiedenen Seiten kritisiert, halte aber eine gewisse Balance zwischen dem Recht der Frau und dem Grundrecht auf Leben: „Diese Balance droht nun zu kippen.“
Werbung hilft in einer persönlichen Krise nicht weiter
Kern betont zugleich, dass ungewollt Schwangere vor Stigmatisierung geschützt werden müssen. Sie brauchten Beratung, Begleitung und alle nur denkbare Unterstützung – finanziell, sozial und rechtlich. Ihre ungeborenen Kinder brauchten Schutz: „Ihnen den Weg ins Leben zu eröffnen – das ist unsere Pflicht.“ Was in einer persönlichen Krise nicht weiterhelfe, sei Werbung. Zu „Gnadau“ gehören rund 90 Verbände und Werke. Sitz der pietistischen Dachorganisation ist Kassel.
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