Politik
Was das Selbstbestimmungsgesetz bedeutet
12.08.2022
Frankfurt am Main (IDEA) – Nach der Sommerpause wird der Deutsche Bundestag darüber entscheiden, ob das bisherige Transsexuellen- durch das Selbstbestimmungsgesetz ersetzt wird. Ein Geschlechtswechsel im Personenregister soll demnach künftig ohne Gerichtsverfahren und Sachverständigengutachten möglich sein. Medizinische Begutachtungen sind dann nur noch vorgesehen, wenn es um körperliche Veränderungen geht. Das führe, so die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), überall dort zu Problemen, wo das Recht zwischen Männern und Frauen unterscheide.
Die FAZ nennt Beispiele aus den Bereichen Schule, Polizei und Gefängnisse.
Noten im Sportunterricht: Lohnt es sich, für zwei Jahre ein Mädchen zu sein?
Im Sportunterricht müssten Schülerinnen und Schüler unterschiedliche Leistungen erbringen, um eine bestimmte Note zu erzielen. In Hessen erhalte ein Schüler in der sportpraktischen Abiturprüfung sechs Punkte (ausreichend), wenn er die 5.000 Meter in 22:10 Minuten zurücklege. Eine Schülerin, die die gleiche Zeit laufe, erhalte 13 Punkte (sehr gut). Diese Werte basierten auf sportmedizinischen Erkenntnissen. Die Körper und der Hormonhaushalt von Jungen und Mädchen seien unterschiedlich.
Nach den Plänen der Bundesregierung soll es möglich sein, jährlich den Geschlechtseintrag auf dem Standesamt zu wechseln. Da stelle sich für männliche Schüler die Frage, ob es sich lohne, für ein bis zwei Jahre juristisch eine Schülerin zu werden, um eine bessere Note zu bekommen.
Die Bundesvorsitzende des Philologenverbandes, Susanne Lin-Klitzing, sagte laut FAZ dazu, dass ein erleichterter Wechsel des juristischen Geschlechts die Lehrer im Sportunterricht vor große Herausforderungen stelle: „Die Kultusminister dürfen die Schulen mit dieser Situation nicht alleine lassen.“
Unter Polizisten gebe es ähnliche Debatten, so die FAZ. Der sportliche Eignungstest der Bundespolizei lege für Männer und Frauen unterschiedliche Anforderungen fest.
Strafvollzugsbedienstete wollen nach Geschlecht trennen
Ferner sehe das Bundesgleichstellungsgesetz vor, in der Bundesverwaltung Frauen bei gleicher Eignung gegenüber ihren männlichen Mitbewerbern bevorzugt einzustellen, wenn sie in ihrer Entgeltgruppe unterrepräsentiert sind. Die FAZ fragt: „Aber wie ermittelt man das, wenn die Geschlechtszugehörigkeit fluider wird? Wie geht man mit Bewerbern um, deren juristisches Geschlecht von ihrem biologischen abweicht, ohne dass dies für Personalverantwortliche erkennbar ist?“
Auch auf den Gefängnisalltag wirke sich das Gesetz aus. Bislang würden männliche und weibliche Häftlinge in allen Bundesländern getrennt untergebracht. Das juristische Geschlecht weiche bislang vom biologischen nur in seltenen Fällen ab. In diesen Einzelfällen ließen sich Lösungen finden. Sollten diese Fälle sich häufen, seien Einzelfalllösungen nicht mehr zu bewältigen.
Der Vorsitzende des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschland, René Müller, warnt laut FAZ vor „rechtlichen Grauzonen“. Er meint: „Wenn Gefangene, die biologisch männlich sind, sich juristisch als Frau eintragen lassen, sollten die nicht in den Frauenbereich. Denn dann steigt die Missbrauchsgefahr, und es kann sogar passieren, dass Häftlinge schwanger werden. Die Trennung von Männern und Frauen im Gefängnis sollte nach dem biologischen Geschlecht erfolgen, nicht anhand des juristischen Geschlechts.“
Die FAZ bemängelt, dass das Eckpunktepapier der Bundesregierung zum Selbstbestimmungsgesetz zu all diesen Themen schweige. Die juristischen Knackpunkte fänden keine Erwähnung. Im anstehenden Gesetzgebungsverfahren dürfte dies nicht durchzuhalten sein, mutmaßt die FAZ.
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