Menschenrechte
„Fachkongress“: Paragraf 218 StGB abschaffen
29.08.2021
Berlin (IDEA) – Abtreibungsbefürworter haben bei einem „Fachkongress“ ein Ende der „Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs“ durch Paragraf 218 StGB gefordert.
„Es ist überfällig, dass in Deutschland, über Parteigrenzen hinweg, eine moderne, umfassende gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzes in Angriff genommen wird“, heißt es in der Abschlusserklärung des Kongresses „150 Jahre § 218 StGB“.
Das Treffen fand am 27. und 28. August von Berlin aus als Online-Tagung statt. In der Erklärung heißt es ferner, dass „die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs“ die Gesundheit von Schwangeren gefährde: „Sie steht einer angemessenen Gesundheitsversorgung im Wege und verhindert die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Selbstbestimmung gebärfähiger Menschen.“
Die strafrechtliche Regelung sei eine der Ursachen dafür, dass in vielen Regionen Deutschlands „erhebliche Versorgungslücken“ bestünden. Das Strafrecht erschwere die Professionalisierung der medizinischen Aus- und Weiterbildung zum Schwangerschaftsabbruch und setze „Ärzt*innen unter Druck“.
Die strafrechtliche Regelung verhindere ferner die Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Man könne nicht länger hinnehmen, „dass die Versorgung zum Schwangerschaftsabbruch und die Erfahrung von Menschen, die eine Schwangerschaft abbrechen, von Kriminalisierung und Stigma belastet wird“.
Erstunterzeichner der Erklärung sind unter anderem die Arbeiterwohlfahrt, das Bündnis für sexuelle Mitbestimmung und die Beratungsorganisation pro familia. Sie gehörten auch zu den Veranstaltern. Gemäß Paragraf 218 StGB sind Abtreibungen in Deutschland rechtswidrig, bleiben aber nach einer Beratung in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft straffrei.
Abtreibungsgegner waren als Redner nicht eingeladen
Im Vorfeld des Kongresses hatte der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg, dem SPD-geführten Bundesfamilienministerium vorgeworfen, das Treffen von Abtreibungsaktivisten zu finanzieren. Stimmen, die das ungeborene Leben im Blick haben, seien zu der Veranstaltung nicht eingeladen. „Ausgewogenheit sieht anders aus“, so der CDU-Parlamentarier.
Der Paragraf 218 sei in seiner gegenwärtigen Form ein „mühsam gefundener Kompromiss zwischen wichtigen, abzuwägenden Rechtsgütern von Verfassungsrang, der auch gesellschaftlich in der Breite getragen wird“. Der geplante Kongress werde eine „einseitige Veranstaltung“ sein, die dieser Abwägung und dem Kompromiss nicht gerecht werde. Deswegen sei es nicht angemessen, ihn mit Steuergeldern zu unterstützen.
Lesen Sie hier einen Kommentar dazu von Alexandra Maria Linder.
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