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Evangelikaler Theologe gewinnt Rechtsstreit gegen Google

11.07.2022

Der Theologe Lothar Gassmann. Foto: privat
Der Theologe Lothar Gassmann. Foto: privat

Pforzheim/Karlsruhe/Dublin (IDEA) – Der evangelikale Theologe Lothar Gassmann (Pforzheim) hat im Streit um die Löschung seiner Videos bei YouTube einen juristischen Sieg errungen. Die Internetplattform hatte ein Video einer Rede Gassmanns mehrfach nur mit einem pauschalen Hinweis auf eine eigene Richtlinie, aber ohne genaue Angabe der Beanstandung, gelöscht. Der Theologe stellte daraufhin den Antrag, eine einstweilige Verfügung zu erlassen.

Das Landgericht Karlsruhe hat nun entschieden, dass die Löschung rechtswidrig sei und YouTube genau angeben müsse, aus welchen Gründen diese Maßnahme erfolgt sei. Die Plattform muss nach dieser Entscheidung den Abschnitt des Videos angeben, der die Entfernung begründet. Wie der Gassmann vertretende Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel (Hamburg) der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA auf Nachfrage mitteilte, handelt es sich dabei um ein Novum. Google Ireland (Dublin) – der Betreiber von YouTube – habe die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung akzeptiert, wodurch das Verbot rechtskräftig sei. Das sei insofern ein erfreulicher Beschluss, da die Nutzer bisher häufig nicht hätten erkennen können, was an ihren – teilweise sehr langen Videos – von der Plattform als regelwidrig erachtet werde.

Derzeit ist noch eine weitere Klage Gassmanns gegen YouTube wegen zwei weiterer Löschungen beim Landgericht Karlsruhe anhängig.

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