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Corona-Regeln: Was für landeskirchliche Gottesdienste gilt

30.11.2021

Ein Gottesdienst unter Coronabedingungen. Symbolbild: picture alliance/dpa | Markus Scholz
Ein Gottesdienst unter Coronabedingungen. Symbolbild: picture alliance/dpa | Markus Scholz

Wetzlar (IDEA) – Mit den verschärften Corona-Regeln in den Bundesländern haben auch evangelische Landeskirchen ihre Regeln für den Gottesdienstbesuch angepasst. Zumeist sind die Kirchen nicht an die Vorgaben der Landesregierungen für öffentliche Veranstaltungen gebunden. Doch es gibt Ausnahmen: In Thüringen, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz darf demnach nur teilnehmen, wer geimpft, genesen oder negativ auf Corona getestet ist (3G). In Bremen hat die Landeskirche „3G“ als Zugangsvoraussetzung festgelegt. Was in den einzelnen Regionen gilt: Ein Überblick der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA (Wetzlar).

Region Ost: Regierung verpflichtet Kirchen zu 3G

In den Bundesländern Sachsen und Thüringen gilt laut Landesregierungen die 3G-Regel auch für Gottesdienste. Die sächsische Landeskirche empfiehlt eine Testpflicht für alle (3G+). Die Kirchengemeinden werden dazu angehalten, einen Selbsttest unter Aufsicht vor dem Gottesdienst zu ermöglichen.

In den Bundesländern Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt gilt die 3G-Regelung für Gottesdienste nicht. Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) hat auf ihrer Internetseite Hinweise, Empfehlungen sowie unterschiedliche Rahmenhygienekonzepte für die verschiedenen Bundesländer zur Verfügung gestellt. Die Evangelische Landeskirche Anhalts empfiehlt eine Anwendung der 3G-Regel in Gottesdiensten, allerdings ist diese nicht verpflichtend. Die Gemeindekirchenräte werden gebeten, die bisherigen Regeln in „verschärfter Form“ weiterzuführen.

Region Nord: In Bremer Kirche ist 3G vorgeschrieben

Die Regierung von Niedersachsen hat für öffentliche Veranstaltungen landesweit eine 2G-Regel einführt. Gottesdienste und Andachten sind davon ausgenommen, teilte die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen mit. Zu ihr gehören die Kirchen/Landeskirchen Hannovers, in Braunschweig, in Oldenburg, Schaumburg-Lippe und die reformierte Kirche.

Der Bremer Senat hat für Veranstaltungen die 2G Regel beschlossen. Für Gottesdienste gilt nach Angaben der Bremischen Evangelischen Kirche die 3G-Regel.

Zum Gebiet der Nordkirche gehören vor allem Gemeinden in den Bundesländern Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Gottesdienste ohne Zugangsbeschränkungen können nur in Schleswig-Holstein und Hamburg gefeiert werden. In Mecklenburg-Vorpommern gilt landesweit 2G-plus. Das heißt: Auch Geimpfte und Genesene müssen einen negativen Corona-Test vorlegen. Für Gottesdienste ist dort die 3G-Regel vorgeschrieben. In allen drei Bundesländern können Gottesdienste auch nach dem 2G-Modell stattfinden.

Region West: Gemeinden können wählen zwischen 2G und 3G

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat für den Kultur- und Freizeitbereich flächendeckend die 2G-Regel eingeführt. Gottesdienste sind davon ausgenommen. Die westfälische Kirche empfiehlt ihren Gemeinden, die 3G-Regel anzuwenden. Gottesdienstbesucher sollten außerdem Abstände einhalten und auf dem Weg zum Sitzplatz eine Maske tragen. Die Lippische Landeskirche hat auf ihrer Internetseite Empfehlungen für 3G- und 2G-Gottesdienste veröffentlicht.

Die Gemeinden der rheinischen Kirche, die in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland liegen, können nach den gesetzlichen Vorgaben zwischen 2G oder 3G wählen. In den hessischen Gemeinden der rheinischen Kirche kann auch ohne Zugangsbeschränkungen Gottesdienst gefeiert werden, wenn die Besucher Masken tragen und Mindestabstände einhalten.

Region Mitte: Unterschiedliche Regelungen

Die Landesregierungen von Hessen und Rheinland-Pfalz haben für öffentliche Veranstaltungen 2G vorgeschrieben. In Rheinland-Pfalz sind auch Gottesdienste nur noch unter 2G- oder 3G-Bedingung möglich. Der Krisenstab der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) macht diese Vorgabe nicht verpflichtend, sondern übernimmt sie als „dringende Empfehlung“ für Gottesdienste in Hessen.

In der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck ist es den Gemeinden freigestellt, welche Corona-Regeln sie befolgen. Die Gemeinden können darüber selbst entscheiden, schreibt Prälat Bernd Böttner. Wenn Gemeinden 3G-Gottesdienste feiern, steht es ihnen frei, welche Form des Tests sie für den Zugang voraussetzen wollen.

Region Süd: 2G-Gottesdienste sollen die Ausnahme bleiben

In Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland sind Gottesdienste von der gesetzlichen 2G-Regel für Veranstaltungen ausgenommen. In der pfälzischen Landeskirche, die in zwei Bundesländern Kirchengemeinden hat, gelten die regionalen Regelungen. Im Saarland können die Gemeinden zwischen 3G oder den üblichen Schutzmaßnahmen wählen. In Rheinland-Pfalz müssen Gottesdienste jedoch mindestens nach dem 3G-Prinzip stattfinden.

Die Evangelische Landeskirche in Baden überlässt es ebenfalls der Entscheidung der Gemeinden, Gottesdienste mit oder ohne Zugangsbeschränkungen zu feiern. In Württemberg sollen 2G-Gottesdienste jedoch die Ausnahme bleiben.

In Bayern hat die Landesregierung für den Kultur- und Freizeitbereich fast überall die 2G+-Regel angeordnet. Ausgenommen sind Gottesdienste. Die bayerische Landeskirche empfiehlt ihren Gemeinden die 3G-Regel mit FFP2-Maske. Können Abstände nicht eingehalten werden, müssen Besucher auch am festen Platz eine FFP2-Maske tragen.

Möglich sind auch Feiern ohne 3G-Regel. Dabei muss ein Mindestabstand zwischen Personen verschiedener Hausstände eingehalten werden. Durch die gekennzeichneten Plätze ergibt sich die Höchstzahl an Gottesdienstbesuchern. Die üblichen Hygieneregeln mit Abstand, Händewaschen, Maske und Lüften bleiben bestehen. In ganz Deutschland können Gemeinden selbst strengere Regeln einführen.

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