Ressorts
icon-logo

Menschenrechte

Betäubungsmittel dürfen nicht zur Selbsttötung erworben werden

08.11.2023

Der Miss- und Fehlgebrauch von tödlich wirkenden Betäubungsmitteln soll verhindert werden. Foto: pixabay.com
Der Miss- und Fehlgebrauch von tödlich wirkenden Betäubungsmitteln soll verhindert werden. Foto: pixabay.com

 

Leipzig/Dortmund (IDEA) – Das Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital darf nicht zum Zweck der Selbsttötung erworben werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 7. November entschieden. Zur Begründung führte das Gericht laut einer…

Um den Artikel ohne Einschränkung zu lesen, melden Sie sich bitte an.

Anmelden

4 Wochen IDEA Digital 8,50 Euro 1,00 Euro

Entdecken auch Sie das digitale Abo mit Zugang zu allen Artikeln auf idea.de