Gesellschaft

Bestatter verteidigt Friedhofszwang

Lesezeit: 1 min

Nach den Bestattungsgesetzen der deutschen Bundesländer müssen die sterblichen Überreste von Verstorbenen auf kirchlichen oder kommunalen Friedhöfen beigesetzt werden. Symbolfoto: pixabay.com
Nach den Bestattungsgesetzen der deutschen Bundesländer müssen die sterblichen Überreste von Verstorbenen auf kirchlichen oder kommunalen Friedhöfen beigesetzt werden. Symbolfoto: pixabay.com Symbolfoto: Pixabay

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