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Menschenrechte

Berliner SPD: Änderung des Geschlechtseintrages schon für Siebenjährige

22.09.2022

Eine vierköpfige Familie. Symbolbild: pixabax.com
Eine vierköpfige Familie. Symbolbild: pixabax.com

Berlin (IDEA) – Der Berliner SPD-Kreisverband Tempelhof-Schöneberg fordert, dass Kinder ab dem siebten Lebensjahr ihren Geschlechtseintrag im Personenregister ändern dürfen. Er verabschiedete auf seiner Delegiertenversammlung am 17. September einen entsprechenden Beschluss.

Hintergrund ist das geplante Selbstbestimmungsgesetz. Es soll nach Plänen der Ampelkoalition an die Stelle des bisher geltenden Transsexuellengesetzes treten. Ein Geschlechtswechsel im Personenregister soll danach künftig ohne Gerichtsverfahren und Sachverständigengutachten möglich sein. Bisher muss die Ernsthaftigkeit des Geschlechtswechsels durch zwei psychiatrische Gutachten belegt werden. Der bisher vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass Jugendliche ab 14 Jahren eine Änderung des Geschlechtseintrags auch gegen den Willen ihrer Eltern durchsetzen können, wenn ein Familiengericht zustimmt.

Der Beschluss des SPD-Kreisverbandes fordert, diese Altersgrenze auf sieben Jahre herabzusetzen. Zur Begründung heißt es in dem Antragstext, Minderjährige seien auch nach Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes für die Änderung des Geschlechtseintrages „auf die Gunst ihrer Eltern angewiesen“. Weiter heißt es in dem Beschluss: „Dies mag in Familien mit einer liberalen Haltung funktionieren, aber wir wissen, dass dies bei weitem nicht in jedem Haushalt der Fall ist.“

Der Geschlechterforscher Till Randolf Amelung (Stadtoldendorf) kritisierte den Vorstoß gegenüber der Tageszeitung „Die Welt“. Kindliches Unbehagen am eigenen Geschlecht sei in vielen Fällen vorübergehend. Wenn „derart früh standesamtlich Fakten geschaffen“ würden, könne es ein Kind davon abhalten, den Wechselwunsch wieder aufzugeben.

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