Menschenrechte
Bätzing: Lebensschutz nicht aufweichen!
08.01.2022
München/Limburg (IDEA) – Die neue Regierungskoalition darf den Schutz des ungeborenen Lebens nicht aufweichen. Diese Ansicht vertrat der Vorsitzende der (katholischen) Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing (Limburg), in einem Gastbeitrag für die „Süddeutsche Zeitung“. Eine Lockerung des Lebensschutzes könne nicht für sich in Anspruch nehmen, fortschrittlich und modern zu sein, schrieb er. Dem nachhaltigen gesellschaftlichen Fortschritt diene vielmehr ein sorgfältiger Schutz des Lebens „vom ersten Beginn bis zum natürlichen Tod“.
Es deute bereits auf eine „problematische Verschiebung der Sichtweise“ hin, dass das Thema Abtreibung im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP unter der Überschrift „Reproduktive Selbstbestimmung“ behandelt werde. Es gehe dabei nicht nur um die Selbstbestimmung der schwangeren Frauen, sondern auch um das Lebensrecht des ungeborenen Kindes. Es sei zwar völlig unstrittig, dass der Zugang zu medizinischer Versorgung ein fundamentales Menschenrecht der Frauen sei, aber daraus lasse sich kein „Recht auf Abtreibung“ ableiten.
Die geltenden Standards des Lebensschutzes in Deutschland seien „keine Restbestände einer verkrusteten und zu wenig fortschrittlich denkenden bürgerlichen Gesellschaft der Vergangenheit“. Sie seien vielmehr „Ausweis für eine umsichtige, verantwortungsvolle und an einer gedeihlichen Zukunft der Menschen orientierten Gesellschaft“.
Kritik äußerte der Bischof an dem Vorhaben der Ampel-Koalition, eine Neuregelung des Abtreibungsrechts außerhalb des Strafgesetzbuches zu prüfen. „Wir halten eine solche außerstrafrechtliche Regelung im Hinblick auf den Schutz des Lebens für unzureichend“, so Bätzing. Das geltende Abtreibungsrecht sei ein Kompromiss, der nach langwierigen gesellschaftlichen Auseinandersetzungen erzielt worden sei. „Diesen seit einigen Jahrzehnten bestehenden Kompromiss nun aber aufzuschnüren, bedeutet, den gesellschaftlichen Aushandlungsprozess erneut zu führen.“
Auch das Bundesverfassungsgericht habe festgestellt, dass der Staat eine Schutzpflicht gegenüber ungeborenen Kindern habe. Nach den Vorgaben des Gerichts müsse der Abbruch einer Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen werden und dürfe nicht als normaler, alltäglicher Vorgang erscheinen.
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