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Söder kann sich öffentliche Gottesdienste frühestens ab Mai vorstellen

16.04.2020

Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Screenshot: YouTube/Bayern
Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Screenshot: YouTube/Bayern

Wetzlar (idea) – Wann können in Deutschland trotz Corona wieder öffentliche Gottesdienste in Kirchen gefeiert werden? Unter den Ministerpräsidenten, die am 15. April über Lockerungen der aktuellen Beschränkungen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in einer Videokonferenz beraten haben, gibt es dazu unterschiedliche Vorstellungen. Zum Hintergrund: In einem Beschluss der Regierungschefs und der Kanzlerin vom 15. April findet sich nur eine allgemeine Formulierung, der zufolge Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen „zunächst weiter nicht stattfinden“ sollen.

Bayern: Es braucht ein klares Konzept

In einer Pressekonferenz in München sagte der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nun am 16. April, er halte Gottesdienste ab Mai für „möglich“. Dazu brauche es aber ein klares Konzept. Darüber sei noch nicht entschieden. Wie bei allen anderen Maßnahmen müsse die aktuelle Entwicklung bei den Corona-Infektionen beachtet werden. Unter anderem schlug Söder vor, mehrere Gottesdienste über den Tag verteilt vor allem in größeren Kirchen zu feiern.

Saarland: Chancen auf Gottesdienste zu Pfingsten

Der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) sagte in Saarbrücken, dass die Kirchen eventuell zu Pfingsten wieder Gottesdienste feiern könnten. „Ich glaube, die Chancen stehen gar nicht schlecht, dass man zum Pfingstfest wieder Gottesdienste durchführen kann“, sagte er. Pfingsten fällt in diesem Jahr auf den 31. Mai und den 1. Juni. Bis dahin bitte er weiter um Geduld und Verständnis. Er dankte den Religionsgemeinschaften, dass sie sich gut an die Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie gehalten hätten. Für Kirchen sei es nicht einfach zu erklären, dass man keine Gottesdienste besuchen könne, aber einkaufen gehen dürfe.

NRW: Gottesdienste waren nie verboten

Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) betonte am 15. April im heute-journal (ZDF), in seinem Bundesland seien „nie Gottesdienste verboten“ worden. Er habe eine Hemmung, dieses Grundrecht der Religionsfreiheit als Staat „einfach per Verordnung“ zu beschränken. Laschet: „Eine Synagoge zu schließen, einen Gottesdienst zu schließen, das ist schon ein großer Grundrechtseingriff.“ Stattdessen habe das Land die Kirchen, die muslimischen und die jüdischen Gemeinden „dazu gebracht“, selbst zu erklären, keine Gottesdienste mehr zu veranstalten. Laschet: „Und das haben wir als Staat dann zur Kenntnis genommen.“ Laschet äußerte sich im Vorfeld eines Treffens mit Vertretern der Kirchen sowie jüdischer und muslimischer Gemeinden am Nachmittag des 16. Aprils. Zuvor hatte der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki angekündigt, dass sein Erzbistum bereits öffentliche Gottesdienste unter Beachtung von Schutz- und Hygieneauflagen vorbereite.

Baden-Württemberg: Große Bauchschmerzen

Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen) strebt eine baldige Erlaubnis von Gottesdiensten an. „Wir haben beschlossen, sehr zügig mit den Kirchen zu besprechen, wie Gottesdienste unter hygienischen Bedingungen wieder stattfinden können“, sagte er in Stuttgart. Der Eingriff in die Religionsfreiheit wegen der Corona-Pandemie sei sehr tief. „Wir haben ihn nur mit größten Bauchschmerzen vorgenommen“, so Kretschmann. Aber gerade in Gottesdiensten seien überwiegend ältere Menschen über einen längeren Zeitraum zusammen. Das Risiko für eine Infektion sei sehr groß.

Gröhe: Gottesdienst-Verbot aufheben

Auch der religionspolitische Sprecher der Unions-Fraktion im Bundestag, Hermann Gröhe (CDU), befürwortet ein schnelles Ende des Gottesdienst-Verbots. „In Gemeinschaft gefeierte Gottesdienste sind wesentlicher Ausdruck der Religionsfreiheit und für viele Gläubige Quelle von Hoffnung und Kraft in nicht einfacher Zeit“, erklärte er auf Facebook.

Sternberg: Online-Gottesdienste sind kein Ersatz

Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Thomas Sternberg (Münster), zeigte Verständnis für die Schutzmaßnahmen, plädierte aber ebenfalls für eine baldige Rückkehr zu gemeinschaftlichen Gottesdiensten. Online-Angebote seien eine Hilfe, aber kein Ersatz.

Milli Görüs: Die Schließung ist „nicht nachvollziehbar“

Scharfe Kritik kam von der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs. Ihr Generalsekretär Bekir Altas nannte es „nicht nachvollziehbar, wenn Moscheen, Kirchen oder Synagogen geschlossen bleiben müssen, das Shoppen in der Stadt aber erlaubt sein soll“. Es entstehe der Eindruck, dass derzeit ökonomische Überlegungen über garantierten Grundrechten stünden. Hintergrund ist, dass bestimmte Geschäfte schon ab dem 20. April öffnen können, wenn sie bis zu 800 Quadratmeter Ladenfläche und ein Hygienekonzept haben. Ebenfalls öffnen dürfen Kfz-Händler sowie Fahrrad- und Buchläden. Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime, Aiman Mazyek (Köln), zeigte sich zurückhaltender. „So schwer es uns fällt, unsere Moscheen im Heiligen Monat Ramadan weiter geschlossen zu halten, so ist es unsere religiöse und bürgerliche Verantwortung, in der aktuellen Phase genau das zu tun.“ Der Ramadan beginnt am 23. April und endet am 23. Mai.

Bundesverfassungsgericht kippt Demonstrationsverbot

Unterdessen hat das Bundesverfassungsgericht die Versammlungsverbote für zwei Demonstrationen in Gießen in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Sie finden nun mit Abstand und Mundschutz statt. Die Behörden in Gießen waren zuvor davon ausgegangen, dass die hessische Corona-Verordnung Versammlungen von mehr als zwei Personen, die nicht zusammenleben, generell verbiete. Das Bundesverfassungsgericht stellte dagegen am 16. April fest, dass die Verordnung kein generelles Verbot von Versammlungen unter freiem Himmel enthalte.

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