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Neue Bauverordnung: Mindestens 3.000 Pflegeplätze weniger

13.05.2019

Gemäß der 2009 verabschiedeten Landesheimbauverordnung sind zum Stichtag 1. September 2019 nur noch Einzelzimmer in Pflegeheimen erlaubt. Foto: pixabay.com
Gemäß der 2009 verabschiedeten Landesheimbauverordnung sind zum Stichtag 1. September 2019 nur noch Einzelzimmer in Pflegeheimen erlaubt. Foto: pixabay.com

 

Karlsruhe/Stuttgart (idea) – Aufgrund einer neuen Heimbauverordnung in Baden-Württemberg stehen in dem Bundesland künftig über 3.000 Plätze in Pflegeheimen weniger zur Verfügung. Auch eine Reihe christlicher Einrichtungen ist davon betroffen. Das…

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