Abendmahl für Ausgetretene ist keine Amtspflichtverletzung
15.05.2014
Evangelische Pfarrer, die einem aus der Kirche Ausgetretenen das Abendmahl reichen, begehen in Bayern keine Amtspflichtverletzung. Das stellte der Landeskirchenrat der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern fest. „Aus seelsorgerlichen Gründen“ könnten im Einzelfall auch ehemalige Kirchenmitglieder zum Abendmahl eingeladen werden. Anlass für die Klarstellung des Landeskirchenrats war der Antrag von Pfarrer Jochen Teuffel (Foto) auf ein Disziplinarverfahren gegen sich selbst.
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