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Bremen: Freispruch für Olaf Latzel

20.05.2022

Der Pastor Olaf Latzel (links) am Tag seines Freispruchs. Foto: IDEA/David Wengenroth
Der Pastor Olaf Latzel (links) am Tag seines Freispruchs. Foto: IDEA/David Wengenroth

Bremen (IDEA) – Das Landgericht Bremen hat den Bremer Pastor Olaf Latzel von dem Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Das verkündete das Gericht am 20. Mai. Es kippte damit das erstinstanzliche Urteil.

Das Amtsgericht Bremen hatte den Pastor der Bremer St.-Martini-Gemeinde am 25. November 2020 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 8.100 Euro (90 Tagessätze) verurteilt. Grund für die Verurteilung des Amtsgerichts waren Aussagen des Pastors in einem Eheseminar seiner Gemeinde im Oktober 2019. Es wurde im März 2020 als Audiodatei auf YouTube veröffentlicht. Darin hatte er unter anderem Homosexualität als eine „Degenerationsform der Gesellschaft“ bezeichnet und gesagt: „Diese Homolobby, dieses Teuflische kommt immer stärker, immer massiver, drängt sich immer mehr hinein.“

Richter Göhner: Tatbestand der Volksverhetzung war nicht erfüllt

In der mündlichen Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter Hendrik Göhner, in dem Prozess sei es nicht um die Frage gegangen, ob man Latzels Äußerungen gutheiße oder nicht. Für das Gericht sei allein entscheidend, dass der Tatbestand der Volksverhetzung nicht erfüllt sei. Für die Beurteilung spiele der Rahmen, in dem die Aussagen gefallen seien, eine wichtige Rolle. Latzel habe sie vor Mitgliedern seiner Gemeinde gemacht, die in der Vergangenheit mehrfach Störungen und Anfeindungen ausgesetzt gewesen sei. Das spreche dafür, dass sich seine Aussage „Überall laufen diese Verbrecher rum vom Christopher Street Day“ nicht allgemein auf Homosexuelle, sondern auf die Urheber der Angriffe gegen die Gemeinde bezog.

Außerdem seien die Äußerungen in einem geschützten Raum gefallen. Latzel habe glaubwürdig erklärt, dass eine Veröffentlichung ursprünglich nicht geplant war. Als er fast ein halbes Jahr später der Veröffentlichung zustimmte, habe er nicht mehr genau vor Augen gehabt, was er im Einzelnen gesagt hatte.

Weiter sagte Göhner, für die Beurteilung spiele auch eine wichtige Rolle, dass Latzel in dem Eheseminar konsequent von der Bibel her argumentiert habe. Seine Meinung, dass Homosexualität Sünde sei, falle unter den Schutz der Glaubensfreiheit. Außerdem habe er zwischen Sünder und Sünde unterschieden. Aus dem Zusammenhang werde deutlich, dass er mit der Bezeichnung „Genderdreck“ die Genderideologie gemeint habe und nicht Menschen angreifen wollte, die sich als „Gender“ identifizieren. Auch mit seinen übrigen Aussagen habe er nicht zum Hass gegen Homosexuelle aufstacheln wollen.

Zum Abschluss seiner Urteilsbegründung erklärte Göhner, unabhängig von der rechtlichen Bewertung seien Latzels Äußerungen aber „in gesellschaftlicher Hinsicht mehr als befremdlich“ gewesen. Latzel habe sich entschuldigt und deutlich gemacht, dass es ihm nicht um die Ausgrenzung von Homosexuellen gehe. „Es ist zu hoffen, dass Sie dies in Ihrem Handeln zukünftig auch deutlich machen“, so der Richter.

Anwalt Böttner: Verschiedene Meinungen zulassen

Latzels Verteidiger Sascha Böttner zeigte sich nach der Urteilsverkündung zufrieden. Für seinen Mandanten sei es eine große Erleichterung, vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden zu sein. Große Sorge bereiteten ihm die teilweise massiven Reaktionen auf das Verfahren in der Öffentlichkeit. Gerade eine Gesellschaft, die bunt sein wolle, müsse verschiedene Meinungen zulassen. Die Staatsanwaltschaft kann innerhalb von sieben Tagen Revision gegen das Urteil einlegen.

Vor dem Gerichtsgebäude demonstrierten rund 50 Anhänger der Queer-Bewegung gegen das Urteil. Verschiedene Redner erklärten, Latzel habe mit seinen Äußerungen zur Diskriminierung von Homosexuellen beigetragen.

Weitere Meldungen zu dem Verfahren in der Übersicht:

„Fall Latzel“: Gericht lehnt Karle als Gutachterin ab

„Fall Latzel“: Verteidigung fordert Freispruch

Verteidigung lehnt Gutachten wegen Befangenheit ab

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Vor dem Gerichtsgebäude demonstrierten rund 50 Anhänger der Queer-Bewegung gegen das Urteil. Foto: IDEA/David Wengenroth

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