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„Fall Latzel“: Gericht lehnt Karle als Gutachterin ab

16.05.2022

Der Pastor der Bremer St.-Martini-Gemeinde, Olaf Latzel (Mitte), vor Gericht. Foto: IDEA/David Wengenroth
Der Pastor der Bremer St.-Martini-Gemeinde, Olaf Latzel (Mitte), vor Gericht. Foto: IDEA/David Wengenroth

Bremen (IDEA) – In dem Berufungsverfahren gegen den Pastor der Bremer St.-Martini-Gemeinde, Olaf Latzel, hat das Gericht am dritten Verhandlungstag am 16. Mai die Theologieprofessorin Isolde Karle (Bochum) als Gutachterin abgelehnt.

Zur Begründung erklärte der Vorsitzende Richter Hendrik Göhner, das Gutachten enthalte Aussagen, die Zweifel an Karles Unvoreingenommenheit weckten. So habe sie Latzels Aussagen zu seinem Nachteil ausgelegt und seine Eignung für den Pfarrerberuf infrage gestellt.

Außerdem habe sie die Aussagen des Pastors als „hetzerisch“ und „zum Hass aufstachelnd“ bezeichnet und damit eine unzulässige rechtliche Wertung vorgenommen. Die Theologieprofessoren Karle und Ludger Schwienhorst-Schönberger (Wien) waren am zweiten Verhandlungstag am 13. Mai als Gutachter angehört worden.

Nach der Befragung hatte Latzels Verteidiger Sascha Böttner (Hamburg) den Antrag gestellt, Karle wegen Befangenheit als Gutachterin abzulehnen.

Für das Verfahren sind vier Verhandlungstage angesetzt

Hintergrund: In dem Verfahren überprüft das Landgericht Bremen das Urteil des Amtsgerichts Bremen, das Latzel am 25. November 2020 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 8.100 Euro (90 Tagessätze) verurteilt hatte. Der Grund waren Aussagen des Pastors in einem Eheseminar seiner Gemeinde im Oktober 2019. Es wurde im März 2020 als Audiodatei auf YouTube veröffentlicht.

Darin hatte er unter anderem Homosexualität als eine „Degenerationsform der Gesellschaft“ bezeichnet und gesagt: „Diese Homolobby, dieses Teuflische kommt immer stärker, immer massiver, drängt sich immer mehr hinein.“ Darüber hinaus sagte er: „Überall laufen diese Verbrecher rum vom Christopher Street Day.“

Latzel hatte sich für die Aussagen entschuldigt und die Aufzeichnung im Internet gelöscht. Die Bremische Evangelische Kirche hatte Latzel vorübergehend vom Dienst enthoben; inzwischen darf er aber wieder arbeiten. Das Gericht hat für das Verfahren insgesamt vier Verhandlungstage angesetzt. Der letzte Termin für das Verfahren ist der 20. Mai.

Weitere Meldungen und Kommentare zu dem Verfahren in der Übersicht:

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