Frei-/Kirchen

EKD: Gesetzentwurf zum Abtreibungsrecht ist „weitgehend zustimmungsfähig“

Lesezeit: 3 min

Der Rat der EKD kann „die Grundentscheidung mittragen, den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der Frau in weiten Teilen im Schwangerschaftskonfliktgesetz zu regeln“. Foto: picture alliance/dpa/Sebastian Gollnow
Der Rat der EKD kann „die Grundentscheidung mittragen, den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der Frau in weiten Teilen im Schwangerschaftskonfliktgesetz zu regeln“. Foto: picture alliance/dpa/Sebastian Gollnow

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