Gesellschaft

Zweites Corona-Jahr: Zahl der Opfer häuslicher Gewalt gestiegen

Lesezeit: 2 min

Unter häusliche Gewalt fallen etwa Mord, Totschlag, Körperverletzung, Vergewaltigung, Bedrohung, Stalking, Freiheitsberaubung und Zwangsprostitution. Symbolfoto: pixabay.com
Unter häusliche Gewalt fallen etwa Mord, Totschlag, Körperverletzung, Vergewaltigung, Bedrohung, Stalking, Freiheitsberaubung und Zwangsprostitution. Symbolfoto: pixabay.com

Berlin (IDEA) – Die Zahl der Opfer häuslicher Gewalt ist im zweiten Corona-Jahr gestiegen. Das berichtet die Welt am Sonntag (Ausgabe 15. Mai) unter Berufung auf Recherchen bei Innenministerien und Landeskriminalämtern. Demzufolge wurden 2021 160.921 Opfer polizeilich registriert. Das entspricht einem Anstieg von knapp 1,3 Prozent gegenüber dem Jahr 2020.

Zwei Drittel der erfassten Opfer seien Frauen. Zudem sei die Dunkelziffer groß, weil viele sich nicht trauten, Anzeige zu erstatten.

Bundesfamilienministerin Paus: 350 Frauenhäuser sind unzureichend

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) sagte der Sonntagszeitung, die Regierung wolle den Zugang zu Schutz und Beratung bundesgesetzlich regeln und das Hilfesystem bedarfsgerecht ausbauen. In Deutschland gebe es rund 350 Frauenhäuser, 100 Schutzwohnungen und mehr als 600 Beratungsstellen. Dieses Angebot sei aber unzureichend.

NRW-Familienminister Stamp: Kontaktbeschränkungen haben Vorfälle verstärkt

Den stärksten Anstieg verzeichnete den Daten zufolge Thüringen mit 24 Prozent (3.227 Opfer). Dahinter kommen Niedersachsen (+ 12,9 Prozent, 22.405 Opfer) und das Land Bremen (+ 9,1 Prozent, 3.018 Opfer). Den größten Rückgang meldeten das Saarland (- 7,1 Prozent, 2.653 Opfer) und Hamburg (- 6,3 Prozent, 5.058 Opfer).

NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP) zufolge hat die Corona-Pandemie mit strengen Kontaktbeschränkungen oder Quarantänezeiten die Vorfälle von häuslicher Gewalt noch verstärkt. Nordrhein-Westfalen verzeichnete ein plus von 4,7 Prozent (34.235 Opfer).

Unter häusliche Gewalt fallen etwa Mord, Totschlag, Körperverletzung, Vergewaltigung, Bedrohung, Stalking, Freiheitsberaubung und Zwangsprostitution. Bisher gibt es allerdings keine einheitliche Erfassung. Ein Großteil der Länder verwendet Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), einige machen darüber hinausgehende Sonderauswertungen.

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