Gesellschaft

Corona: BGH spricht Ex-Richterin vom Vorwurf der Rechtsbeugung frei

Freispruch für eine Ex-Richterin: Der Bundesgerichtshof wertet ihren Corona-Beschluss zugunsten ihres Vaters, eines evangelischen Pfarrers, zwar als schweren Rechtsfehler – nicht aber als Rechtsbeugung.

Lesezeit: 2 min

Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht keine gezielte, sachfremde Begünstigung des Vaters und damit keine „Beugung des Rechts“.
Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht keine gezielte, sachfremde Begünstigung des Vaters und damit keine „Beugung des Rechts“. Foto: picture alliance/dpa/Christoph Schmidt

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