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Kommentar

Warnsignal für die Gewissensfreiheit

22.05.2025

Der Apotheker Andreas Kersten. Archivfoto: picture alliance / dpa | Paul Zinken
Der Apotheker Andreas Kersten. Archivfoto: picture alliance / dpa | Paul Zinken

 

Ein Berliner Gericht hat mit einem juristischen Trick dafür gesorgt, dass der Apotheker Andreas Kersten seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Sein „Vergehen“: Er hat aus Gewissensgründen die „Pille danach“ nicht verkauft. Ein Gastkommentar von Felix…

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