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NRW: Gericht bestätigt Kopftuchverbot für Justiz

13.07.2022

Zwei Frauen mit Kopftuch. Symbolbild: pixabay.com
Zwei Frauen mit Kopftuch. Symbolbild: pixabay.com

Arnsberg (IDEA) – Mitarbeiterinnen der Justiz in Nordrhein-Westfalen dürfen auch künftig während Gerichtsverhandlungen kein Kopftuch tragen. Das hat das Verwaltungsgericht Arnsberg entschieden. Wie das Internetmagazin „Legal Tribune Online“ berichtet, lehnte das Gericht den Antrag einer muslimischen Rechtsreferendarin ab, die mit der religiösen Kopfbedeckung an Gerichtsverhandlungen teilnehmen wollte.

Das nordrhein-westfälische Justizneutralitätsgesetz verbietet das Tragen des Kopftuchs und sonstiger religiöser Symbole bei Verfahrenshandlungen. Die Referendarin hatte argumentiert, sie werde dadurch diskriminiert. Das Gericht entschied dagegen, das Verbot verfolge das legitime Ziel, das Vertrauen der Bürger in die Unabhängigkeit der Justiz zu wahren. Die Richter verwiesen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Es hatte 2020 eine Klage gegen das Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen in Hessen abgewiesen.

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