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Gericht: Verbot von Präsenzgottesdiensten war rechtswidrig

15.12.2022

Die Verfügung der Stadt sah keine Ausnahmen vor, etwa für Gemeinden mit effektiven Corona-Schutzkonzepten. Symbolfoto: pixabay.com
Die Verfügung der Stadt sah keine Ausnahmen vor, etwa für Gemeinden mit effektiven Corona-Schutzkonzepten. Symbolfoto: pixabay.com

Minden/Lage (IDEA) – Das Verbot von Präsenzgottesdiensten in Lage während der Corona-Pandemie war rechtswidrig. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Minden hervor.

Hintergrund: Im März 2021 hatte der Rat der Stadt ein generelles Verbot von Präsenzgottesdiensten an den Osterfeiertagen erlassen. Grund war eine hohe Zahl von positiven Corona-Testergebnissen bei Mitgliedern einer freikirchlichen Gemeinde. Gegen das Verbot hatte eine andere freikirchliche Gemeinde, die Bibelgemeinde Lage, einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht gestellt, der aber abgelehnt wurde.

Im Hauptsacheverfahren gab das Gericht den Klägern jetzt jedoch recht. Durch das Verbot habe die Stadt die Religionsfreiheit verletzt. Die Maßnahme sei unverhältnismäßig und nicht vom Infektionsschutzgesetz gedeckt gewesen. Das Verbot von Gottesdiensten sei grundsätzlich ein besonders schwerwiegender Eingriff in die Glaubensfreiheit, erklärten die Richter. Sie beanstandeten vor allem, dass die Verfügung der Stadt keine Ausnahmen vorsah, etwa für Gemeinden mit effektiven Corona-Schutzkonzepten.

Bibelgemeinde: Wichtiger Sieg für Gemeinden

Der Pastor der Bibelgemeinde, Peter Dridiger, erklärte gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA, das Urteil sei ein Beitrag zur Aufarbeitung der Corona-Politik. Viele Gemeinden in Lage hätten das Verbot als übergriffig empfunden, aber nicht gewagt, sich dagegen zu wehren. Für sie sei das Urteil des Verwaltungsgerichts ein wichtiger Sieg.

Er bestätige die grundgesetzlich gebotene Trennung von Kirche und Staat. Viele Christen hätten ein falsches Bild von der Gewaltenteilung im demokratischen Staat. Die Bibelgemeinde habe sich mit ihrer Klage gegen das Gottesdienstverbot nicht dem Staat widersetzt, sondern eine grundgesetzwidrige Entscheidung der Exekutive vor Gericht gebracht. Gerade damit habe sie dem Recht des Staates zur Durchsetzung verholfen und für zukünftige Konfliktfälle einen markanten Präzedenzfall geschaffen.

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