Politik

Bundestagswahl: Bündnis C tritt nur in Baden-Württemberg an

Lesezeit: 2 min

Bündnis C ist eine christdemokratische Kleinpartei in Deutschland. Foto: Bündnis C
Bündnis C ist eine christdemokratische Kleinpartei in Deutschland. Foto: Bündnis C

Kleinparteien mit christlicher Prägung werden bei der Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar nur in wenigen Bundesländern antreten. Das ergab eine Erhebung der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA (Wetzlar). So wird das „Bündnis C – Christen für Deutschland“ nur in Baden-Württemberg wählbar sein.

Die Naturschutzpartei ÖDP steht nur in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz auf dem Stimmzettel. Nach Angaben der konservativen Werteunion wird die Partei in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern sowie Niedersachsen zur Wahl antreten.

Als Grund für die Zurückhaltung gaben die Parteien die vorgezogene Neuwahl an. Dadurch ist die Frist deutlich verkürzt worden, um die für eine Zulassung zur Wahl nötigen Unterstützungsunterschriften einzureichen. Bei regulären Bundestagswahlen beträgt der Sammlungszeitraum mindestens 357 Tage; im Fall einer vorzeitigen Neuwahl des Bundestages reduziert er sich auf lediglich 29 Tage. Mit der Rechtsverordnung vom 27. Dezember 2024 war der verkürzte Zeitraum um 35 Tage verlängert worden.

ÖDP klagt beim Bundesverfassungsgericht

Die Bundesvorsitzende von Bündnis C, Karin Heepen (Erfurt), beklagte, „dass die Nichtreduzierung der benötigten Unterstützerunterschriften bei diesen verkürzten Fristen eine demokratische Beteiligung der kleineren Parteien aushebelt“.

ÖDP-Generalsekretär Claudius Moseler (Mainz) forderte, dass bei vorgezogenen Bundestagswahlen die Anzahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften auf ein Viertel reduziert werde. Eine entsprechende Klage habe die Partei beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Laut Bundeswahlgesetz müssen Landeslisten nicht etablierter Parteien von mindestens 0,1 Prozent der bei der letzten Bundestagswahl im jeweiligen Land Wahlberechtigten, jedoch von höchstens 2.000 Wahlberechtigten, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

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