Politik

Vorwurf: Nordrhein-Westfalen benachteiligt kirchliche Kindergärten

Lesezeit: 2 min

Nach dem nordrhein-westfälischen Kinderbildungsgesetz müssen kirchliche Träger bei der Finanzierung ihrer Kindergärten einen Eigenanteil von zwölf Prozent aufbringen. Foto: pixabay.com
Nach dem nordrhein-westfälischen Kinderbildungsgesetz müssen kirchliche Träger bei der Finanzierung ihrer Kindergärten einen Eigenanteil von zwölf Prozent aufbringen. Foto: pixabay.com

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