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Gesellschaft

Prozess gegen Olaf Latzel hat begonnen

20.11.2020

Der Pastor der Bremer St. Martini-Gemeinde, Olaf Latzel, verantwortet sich vor Gericht. Foto: idea/David Wengenroth
Der Pastor der Bremer St. Martini-Gemeinde, Olaf Latzel, verantwortet sich vor Gericht. Foto: idea/David Wengenroth

Bremen (idea) – Vor dem Amtsgericht Bremen hat der Strafprozess gegen den Pastor der Bremer St. Martini-Gemeinde, Olaf Latzel, begonnen. Die Staatsanwaltschaft hat Latzel wegen Volksverhetzung angeklagt.

Sie wirft ihm vor, in einem „Eheseminar“ der Gemeinde, das auf YouTube veröffentlicht wurde, Homosexuelle generalisierend als Verbrecher bezeichnet zu haben. Außerdem habe er Mitglieder der LSBTTIQ-Bewegung (die Abkürzung steht für lesbisch, schwul, bisexuell, transsexuell, transgender, intersexuell und queer) als „Genderdreck“ verunglimpft.

In dem Seminar hatte Latzel unter anderem über Homosexualität gesprochen und gesagt: „Überall laufen diese Verbrecher rum vom Christopher Street Day.“ Außerdem hatte er geäußert: „Der ganze Genderdreck ist ein Angriff auf Gottes Schöpfungsordnung.“ Das Video wurde inzwischen gelöscht.

Staatsanwaltschaft fordert Geldstrafe

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft erklärt, Latzel habe durch seine Äußerungen zum Hass gegen Homosexuelle aufgestachelt. Es sei klar gewesen, dass seine Aussagen gegen die Menschen gerichtet seien, die mit den Begriffen „Homosexualität“ und „Gender“ bezeichnet würden.

Er habe seine Zuhörer dazu bewegen wollen, Homosexuelle im privaten Umfeld zu diskriminieren und zu schikanieren. Außerdem habe er die Vertreter der LSBTTIQ-Bewegung in ihrer Menschenwürde verletzt.

Da seine Ansichten „weit vom evangelischen Glauben entfernt“ und nicht mit der Bibel zu begründen seien, würden sie nicht durch die Religionsfreiheit geschützt. In ihrem Plädoyer forderte die Staatsanwältin eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 120 Euro.

Verteidigung kritisiert die Staatsanwaltschaft

Latzels Verteidiger, Rechtsanwalt Sascha Böttner (Hamburg), warf der Staatsanwaltschaft vor, sie habe im Vorfeld des Prozesses die Öffentlichkeit bewusst falsch informiert, um Druck auf den Angeklagten aufzubauen. So habe sie in einer Pressemitteilung fälschlich behauptet, Latzel selbst habe die Aufzeichnung des „Eheseminars“ ins Internet gestellt.

Tatsächlich sei der Pastor aber davon ausgegangen, dass die Aufzeichnung seines Vortrags nicht veröffentlicht werden sollte. Sie sei erst sechs Monate später von einem Gemeindemitglied ins Internet gestellt worden. Weiter kritisierte Böttner die Behauptung der Staatsanwaltschaft, Latzel habe Homosexuelle generalisierend als Verbrecher bezeichnet.

Das habe er durch seine Aussage „Überall laufen diese Verbrecher herum von diesem Christopher Street Day, feiern ihre Partys“ objektiv nicht getan. Er habe in dem Vortrag zwar die Ansicht geäußert, dass praktizierte Homosexualität Sünde sei, aber er habe auch klargemacht, dass er Homosexuelle nicht als Menschen ablehne.

Er habe außerdem „zu keinem Zeitpunkt Menschen als ,Genderdreck‘ bezeichnet“, sondern lediglich Kritik an einer politischen Strömung geäußert, die die Gender-Ideologie propagiere. Für die Verwendung des Wortes „Verbrecher“ habe er sich später öffentlich entschuldigt.

Er habe damit nicht allgemein homosexuell lebende Menschen gemeint, „sondern militante Aggressoren, die uns als Gemeinde in den letzten Jahren immer wieder angegriffen und gotteslästerlich diffamiert haben“. 

Wiederholt war die St.-Martini-Kirche mit antichristlichen Schriftzügen beschmiert worden. Gottesdienste wurden gestört. Latzel erhielt sogar Morddrohungen. Außerdem sagte Böttner, es stelle sich die Frage, ob der Prozess gegen Latzel ein „politisches Verfahren“ sei.

Seine Gegner und die Staatsanwaltschaft wollten ihn offensichtlich „als Pastor weghaben“. Der Verteidiger forderte einen Freispruch.

Urteil wird am 25. November verkündet

Latzel selbst erklärte, er sei nicht „das Monster, zu dem ich in der Anklageschrift gemacht worden bin“. Er wolle „kein Geschöpf Gottes in irgendeiner Form angreifen“. Die Hetze gegen Homosexuelle, die ihm vorgeworfen werde, sei „ganz weit weg von dem, was ich möchte“. Das Urteil wird am 25. November verkündet.

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