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Olaf Latzel wegen Volksverhetzung verurteilt

25.11.2020

Der Pastor Olaf Latzel bei der Urteilsverkündung. Foto: idea/David Wengenroth
Der Pastor Olaf Latzel bei der Urteilsverkündung. Foto: idea/David Wengenroth

Bremen (idea) – Das Amtsgericht Bremen hat den Pastor der Bremer St.-Martini-Gemeinde, Olaf Latzel, wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu jeweils 90 Euro verurteilt. Es sei erwiesen, dass er vorsätzlich zum Hass gegen Homosexuelle aufgestachelt habe, sagte die Richterin Ellen Best in ihrer Urteilsbegründung.

Latzel hatte in einem „Eheseminar“ seiner Gemeinde, das auf YouTube veröffentlicht wurde, unter anderem Homosexualität als eine „Degenerationsform der Gesellschaft“ bezeichnet und gesagt: „Überall laufen diese Verbrecher rum vom Christopher Street Day.“ Außerdem hatte er geäußert: „Der ganze Gender-Dreck ist ein Angriff auf Gottes Schöpfungsordnung.“ 

Durch diese Äußerungen habe er emotional Stimmung gegen Homosexuelle gemacht und ihre Menschenwürde verletzt, so die Richterin.

Richterin: „Homosexualität ohne Menschen ist nicht vorstellbar“

Latzel habe Homosexualität als eine Bedrohung dargestellt, gegen die man sich wehren müsse. Damit habe er die Ansicht nahegelegt, Homosexuelle dürften nicht als gleichwertige Mitglieder der Gesellschaft angesehen werden. Die Tatsache, dass er die Teilnehmer am Christopher Street Day als Verbrecher bezeichnet habe, könne als Aufforderung verstanden werden, „gegen sie aktiv zu werden“.

Seine Aussage, er unterscheide zwischen Homosexualität, die er ablehne, und Homosexuellen, die er als Menschen achte, sei nicht nachvollziehbar. „Homosexualität ohne Menschen ist nicht vorstellbar“, so die Richterin. Die sexuelle Ausrichtung sei Teil eines Menschen und mache seine Persönlichkeit aus.

Zur Höhe der Strafe erklärte die Richterin, sie bleibe „am untersten Rand“ dessen, was bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung verhängt werden könne. Die Verurteilung werde nicht in Latzels Führungszeugnis auftauchen.

Verteidiger kündigt Rechtsmittel an

Latzels Verteidiger Sascha Böttner kündigte an, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Der Richterspruch sei eine „Katastrophe“ und könne einem „Einfallstor zur Beschränkung der Meinungsfreiheit“ werden. Das betreffe nicht nur Christen. Nach den Maßstäben, die das Gericht angelegt habe, könnten in Zukunft auch nicht-christliche Minderheitsmeinungen strafrechtlich verfolgt werden. Böttner hatte im Prozess erklärt, der Pastor habe mit dem Begriff „Verbrecher“ nicht allgemein homosexuell lebende Menschen gemeint, sondern militante Aggressoren, die unter anderem die St.-Martini-Kirche mit blasphemischen Parolen beschmiert hatten.

Auch habe Latzel „zu keinem Zeitpunkt Menschen als ,Gender-Dreck‘ bezeichnet“, sondern lediglich Kritik an einer politischen Strömung geäußert, die die Gender-Ideologie propagiere.

Außerdem sei Latzel davon ausgegangen, dass die Aufzeichnung seines Vortrags nicht veröffentlicht werden sollte. Sie sei erst sechs Monate später von einem Gemeindemitglied ins Internet gestellt worden.

Bremische Kirche berät über Fortsetzung des Disziplinarverfahrens

Der Schriftführer der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK), Pastor Bernd Kuschnerus, erklärte zu dem Urteil: „Ich bin zutiefst betroffen, dass ein Pastor unserer Kirche wegen Volksverhetzung verurteilt worden ist.“ Die Äußerungen, die der Verurteilung zugrunde liegen, seien nicht hinnehmbar und schadeten dem Ansehen der ganzen Kirche.

Der Kirchenausschuss der BEK werde sich in seiner Sitzung am 10. Dezember mit dem Ausgang des Prozesses beschäftigen. Anschließend werde das Gremium über die Fortsetzung des Disziplinarverfahrens gegen Latzel entscheiden. Es war vorübergehend ausgesetzt worden, um das Ergebnis des Gerichtsverfahrens abzuwarten.

Konferenz Bekennender Gemeinschaften: Politisches Urteil

Der Vorsitzende der Konferenz Bekennender Gemeinschaften in den evangelischen Kirchen Deutschlands, Pastor Ulrich Rüß (Hamburg), erklärte in einer Stellungnahme, die Entscheidung des Gerichts sei „ein politisches Urteil in einem politischen Prozess“. Da Latzel sich für seine derbe Wortwahl entschuldigt habe und die Äußerungen nicht für die Öffentlichkeit bestimmt gewesen seien, habe der Richterspruch „mit Volksverhetzung weniger zu tun als mit dem Willen, an Olaf Latzel ein Exempel zu statuieren“.

Einen ausführlichen Bericht des Prozesses finden Sie hier.

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