Gesellschaft

Glockengeläut nicht mit Muezzin-Ruf gleichsetzen

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Der EZW-Referent für Islamfragen, Friedemann Eißler. Foto: EZW berlin
Der EZW-Referent für Islamfragen, Friedemann Eißler. Foto: EZW berlin

Berlin (idea) – Kritik an einer gemeinsamen Gebetsinitiative von Christen und Muslimen in Berlin hat die Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW) geübt. Dort läuteten am 3. April die Glocken des Interkulturellen Zentrums der evangelischen Genezareth Gemeinde in Berlin-Neukölln parallel zum islamischen Gebetsruf aus der Dar as-Salam Moschee. Beide Seiten wollten ihren Angaben zufolge „mit dieser Aktion Hoffnung, Zuversicht und Solidarität vermitteln“. Die Kirchengemeinde hatte darüber hinaus erklärt, dass Christen und Muslime auf unterschiedliche Weise zu dem einen und selben Gott beteten. Darüber hinaus ertönt der Muezzinruf derzeit in vielen anderen Städten, etwa in Krefeld, Neuwied, Duisburg, Flensburg oder Recklinghausen.

Glockengeläut ist kein Teil des Gebets

Im EZW-Newsletter weist der EZW-Referent für Islamfragen, Friedmann Eißler, diese Absicht zurück. Der islamische Gebetsruf sei nur sehr oberflächlich mit dem kirchlichen Glockengeläut vergleichbar. Er rufe nicht nur zum islamischen Pflichtgebet auf, sondern er proklamiere fünfmal am Tag den Anspruch des islamischen Glaubens. Er sei nicht neutral, sondern grenze sich von anderen Religionen ab, insbesondere vom Christentum, „das nach islamischer Auffassung Gott fälschlich einen ‚Teilhaber’ zur Seite stellt“. Das Glockengeläut christlicher Kirchen unterscheide sich vom islamischen Gebetsruf vor allem dadurch, dass es nicht als Teil des Gebets aufgefasst werde und keine Botschaft proklamiere. Der islamische Gebetsruf könne, so Eißler weiter, von Nichtmuslimen als eine erzwungene Teilnahme an einer gottesdienstlichen Handlung empfunden werden: „Dabei ist auch an Menschen zu denken, die aus islamisch geprägten Ländern kommen, sich selbst aber nicht oder nicht mehr religiös verstehen.“

„Punktsieg“ für Muslime

Eißler bezweifelt, dass die Absicht der Organisatoren, ein gesellschaftliches Zeichen der Solidarität zu setzen, an der Basis angekommen sei. So habe der Imam der Berliner Moschee in seiner Videoansprache zu dem „historischen Moment“ nicht ohne Stolz verkündet, der Gebetsruf erschalle „zum ersten Mal in der Geschichte“ über Berlin. Das habe er mit der Hoffnung verknüpft, dass der Gebetsruf auch nach diesen „außergewöhnlichen Umständen“ weiterhin zu hören sein werde. In den Reaktionen auf der Straße und im Internet sei auch ein Triumphgefühl zu spüren gewesen, dass ganz Deutschland vom Islam erreicht werde. Eißler: „Manche Äußerung klang weniger nach Solidarität als vielmehr nach einem Punktsieg für die Verankerung des islamischen Bekenntnisses im öffentlichen Leben.“

In Sorge vor einer Weichenstellung zwischen Tür und Angel

Wie Eißler ferner schreibt, ist zudem nur schwer einzusehen, wie der islamische Gebetsruf als solcher eine Verbundenheit von Christen, Muslimen und Angehörigen anderer Religionen ausdrücken soll: „Juden, Buddhisten, Hindus, Bahai und andere haben zudem nichts Vergleichbares.“ Nach den Worten von Eißler hat der lautsprecherverstärkte Gebetsruf selbst in islamischen Ländern keine lange historische Tradition. Aber er gehöre zum Forderungskatalog der Islamischen Charta des Zentralrats der Muslime in Deutschland von 2002. Eißler zeigt sich in Sorge, dass mit dem Gebetsruf „eine politisch durchaus brisante und womöglich nach der Pandemie kaum revidierbare Weichenstellung sozusagen zwischen Tür und Angel vorgenommen wird“. Wie er berichtet, hatten sich am 3. April trotz der Kontaktsperre rund 300 Menschen zum ersten lauten Gebetsruf vor der Dar as-Salam Moschee versammelt. Viele hätten „Allahu akbar“ (Gott ist größer) gerufen und Handys gezückt. Die Polizei habe schließlich die Versammlung in Absprache mit dem Imam vorzeitig beendet. Die EZW ist eine Einrichtung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).

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