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Kommentar

Gleiches Recht für alle!

11.08.2020

Die Staatsanwaltschaft Bremen hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Pastor der evangelischen Friedenskirche in Bremen, Bernd Klingbeil-Jahr, eingestellt. Er hatte scharfe Kritik an den über 20.000 Abonnenten des YouTube-Kanals des evangelikalen Bremer Pastors Olaf Latzel geübt. Wegen seiner Äußerungen war gegen ihn eine Strafanzeige wegen Volksverhetzung, Beleidigung und übler Nachrede gestellt worden. Dazu ein Zwischenruf von idea-Redakteur David Wengenroth. Er ist promovierter Jurist und Prädikant der Evangelischen Kirche von Westfalen.Misst die Bremer Staatsanwaltschaft mit zweierlei Maß? Der Eindruck drängt sich auf, wenn man die Begründung liest, mit der sie das Ermittlungsverfahren gegen Bernd Klingbeil-Jahr eingestellt hat. Denn darin behandelt sie den „linken“ Pastor mit einem Wohlwollen, das sie dem vermeintlich „rechten“ Olaf Latzel vor kurzem vorenthalten hat.

Staatsanwälte haben sich aus Debatten herauszuhalten

Wohlgemerkt: Problematisch ist nicht, dass die Behörde darauf verzichtet, Klingbeil-Jahr wegen Volksverhetzung anzuklagen. Staatsanwälte haben sich aus politischen – und erst recht aus theologischen – Diskussionen eigentlich herauszuhalten. Das gilt auch dann, wenn es im Disput heiß hergeht. Die Justiz darf erst eingreifen, wenn zweifelsfrei zum Hass aufgestachelt wird. Wo die Grenze verläuft, ist oft schwer zu bestimmen. Die Staatsanwälte fanden, durch Klingbeil-Jahrs wirres Geschwurbel über Latzels YouTube-Abonnenten („Mischfeld aus christlichen Fundamentalisten und Faschisten“, „brauner Mob“) sei sie nicht zweifelsfrei überschritten. Kann man so sehen.

Auch das Verfahren gegen Latzel hätte eingestellt werden müssen

Fragwürdig wird der ganze Vorgang dadurch, dass der Staatsanwaltschaft jetzt wieder juristische Grundsätze einfallen, die sie im Fall Latzel nicht angewendet hat. Zum Beispiel, dass Unklarheiten bei der Interpretation einer Äußerung im Sinne der Meinungsfreiheit beurteilt werden müssen – also zugunsten des Beschuldigten. Wenn die Bremer Ankläger bei Latzel mit demselben Maß gemessen hätten wie bei Klingbeil-Jahr, hätten sie auch das Verfahren gegen ihn einstellen müssen.

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