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Bremische Kirche bestreitet Strafanzeige gegen Latzel

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Der Pastor der St.-Martini-Gemeinde in Bremen, Olaf Latzel. Foto: idea/ kairospress
Der Pastor der St.-Martini-Gemeinde in Bremen, Olaf Latzel. Foto: idea/ kairospress

Bremen (idea) – Die Bremische Evangelische Kirche (BEK) bestreitet, eine Strafanzeige gegen den Pastor der St.-Martini-Gemeinde in Bremen, Olaf Latzel, gestellt zu haben. Das geht aus einer Pressemitteilung der Kirchenleitung hervor. Damit widerspricht sie einem Urteil des Amtsgerichts Bremen. Laut der schriftlichen Begründung des Urteils, die der Evangelischen Nachrichtenagentur idea vorliegt, hat der Kirchenausschuss (Kirchenleitung) am 15. Mai 2020 selbst Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen Latzel gestellt.

Hintergrund: Das Amtsgericht Bremen hatte Latzel am 25. November 2020 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 8.100 Euro (90 Tagessätze) verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Latzel und sein Anwalt Sascha Böttner (Hamburg) dagegen in Berufung gegangen sind. Grund für die Verurteilung waren Aussagen des Geistlichen in einem „Eheseminar“ seiner Gemeinde, das als Audiodatei auf YouTube veröffentlicht wurde. Darin hatte er unter anderem Homosexualität als eine „Degenerationsform der Gesellschaft“ bezeichnet und gesagt: „Überall laufen diese Verbrecher rum vom Christopher Street Day.“

Später hatte Latzel sich dafür entschuldigt und die Aufzeichnung im Internet gelöscht. Bisher war bekannt, dass wegen der Aussagen im „Eheseminar“ unter anderem der Verein „Christopher Street Day Bremen“ am 30. April 2020 Strafanzeige gegen Latzel gestellt hatte. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Bremen sagte auf Nachfrage von idea, die Behörde werde das Vorliegen einer Strafanzeige der BEK gegen Latzel prüfen. Das werde einige Tage in Anspruch nehmen, da die Akte der Staatsanwaltschaft derzeit nicht vorliege.

Der Sprecher der BEK, Frank Lenk, sagte gegenüber idea, die Landeskirche wolle zu dem Widerspruch zwischen ihrer Aussage und der Feststellung in der Urteilsbegründung keine Stellungnahme abgeben.

BEK: Dienstenthebung war ein „rein personalrechtlicher Akt“

Die BEK wies in der Pressemitteilung außerdem die Kritik von theologisch konservativen Gemeinden am Umgang der Kirchenleitung mit Latzel zurück. Der Kirchenausschuss hatte am 10. Dezember 2020 beschlossen, den Pastor vorläufig des Dienstes zu entheben und als Grund die Verurteilung durch das Amtsgericht genannt.

Der Zusammenschluss theologisch konservativer Bremer Gemeinden, „Arbeitsgemeinschaft missionarische Kirche“, hatte in einem Offenen Brief gefordert, die Dienstenthebung müsse zurückgenommen werden. Sie sei eine „überzogene Disziplinarmaßnahme“ und komme faktisch einem Berufsverbot gleich. Außerdem gefährde sie „den Frieden in unserer theologisch pluralistischen Kirche“.

Die BEK erklärte dazu, die Dienstenthebung Latzels sei „ein rein personalrechtlicher Akt infolge eines gegen ihn ergangenen Urteils in einem Strafprozess wegen Volksverhetzung vor einem Gericht der Bundesrepublik Deutschland“. Sie hänge nicht mit theologischen Differenzen zusammen. Die Maßnahme sei „keinesfalls ein Berufsverbot“. Latzels Bezüge blieben davon unberührt.

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