Gesellschaft

Baden-Württemberg: Behörden erfassten Hunderte von Kinderehen

Aber nur acht von 358 dieser Ehen mit Minderjährigen wurden rechtskräftig aufgehoben. Teilweise waren die Mädchen zum Zeitpunkt der Eheschließung erst 12 oder 13 Jahre alt.

Lesezeit: 2 min

In Deutschland ist eine Eheschließung seit 2017 ausschließlich ab 18 Jahren möglich.
In Deutschland ist eine Eheschließung seit 2017 ausschließlich ab 18 Jahren möglich. Symbolbild: picture alliance / ZB | Sascha Steinach

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