Menschenrechte

USA: Geistig behinderter Mörder hingerichtet

Lesezeit: 3 min

Ernest Johnson wurde in den USA hingerichtet. Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS
Ernest Johnson wurde in den USA hingerichtet. Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS

Bonne Terre (IDEA) – Im US-Bundesstaat Missouri ist trotz Appellen von Kirchenvertretern und Politikern ein geistig behinderter Mann hingerichtet worden, der sich als Christ bezeichnete. Das Urteil gegen den 61-jährigen Afro-Amerikaner Ernest Johnson sei am 5. Oktober durch eine Giftspritze im Gefängnis von Bonne Terre vollstreckt worden, berichteten US-Medien wie die Nachrichtenplattform cbsnews und die New York Times. Zuvor hatte sich unter anderen Papst Franziskus für eine Begnadigung von Johnson eingesetzt. Das Oberhaupt der katholischen Kirche schrieb in einem Brief, jegliches Leben sei heilig und schützenswert.

Auch der ehemalige Gouverneur von Missouri, Bob Holden, bat um Gnade. „Wenn unser Staat von Rechtsstaatlichkeit geleitet werden soll, müssen wir unsere verständliche Wut mit Vernunft und Mitgefühl für die Schwächsten unter uns, einschließlich Ernest Johnson, zügeln“, schrieb Holden im Kansas City Star.

Drei Angestellte getötet

Johnson war zum Tode verurteilt worden, weil er 1994 bei einem Raubüberfall drei Mitarbeiter eines Supermarkts getötet hatte. Er brauchte Geld, um seine Drogensucht zu finanzieren. Johnson hat die Tat gestanden.

Die Hinrichtung geistig Behinderter ist in den USA seit Jahren verboten. Allerdings ist die Definition einer geistigen Behinderung den Bundesstaaten überlassen.

Geistig auf dem Stand eines Kindes

Johnsons Anwalt Jeremy Weis erklärte, mehrere Tests hätten gezeigt, dass sein Mandant die intellektuellen Fähigkeiten eines Kindes habe. Er leide außerdem an einem fetalen Alkoholsyndrom, nachdem seine Mutter während ihrer Schwangerschaft viel getrunken hatte. 2008 verlor er etwa 20 Prozent seines Gehirns bei der Entfernung eines Tumors. Dennoch stellte das Oberste Gericht von Missouri in Jefferson City fest, dass Johnson nicht behindert sei. Auch der Gouverneur von Missouri, Mike Parson, lehnte eine Begnadigung ab.

Abschiedsschreiben: „Ich gehe in den Himmel“

Der protestantische Aktivist Shane Claiborne (Philadelphia) schrieb nach der Hinrichtung auf Twitter: „Die Todesstrafe ist böse.“ Er veröffentlichte zudem die letzten handschriftlichen Äußerungen des Hingerichteten, der sich darin für seine Verbrechen entschuldigte. Er dankte seiner Familie, seinen Freunden, seinem Anwalt für ihre Unterstützung sowie allen Christen, die für ihn gebetet hätten. Wörtlich schrieb er weiter: „Ich liebe den Herrn von ganzem Herzen. Wenn ich hingerichtet werde, gehe ich in den Himmel.“

Zuvor hatte Johnson beantragt, durch ein Erschießungskommando exekutiert zu werden. Das aber lehnte der Oberste Gerichtshof ab. Johnson ist in den USA der siebte Gefängnisinsasse, der in diesem Jahr hingerichtet wurde, berichtet das Informationszentrum für die Todesstrafe (Washington).

Ähnliche Artikel

+ Menschenrechte

Welches Menschenbild hat Frauke Brosius-Gersdorf?

Welches Menschenbild liegt dem Grundgesetz zugrunde? Der Medizinethiker Kai Witzel setzt sich mit Aussagen von Frauke Brosius-Gersdorf zur Leihmutterschaft auseinander und fragt nach dem Verhältnis von Menschenwürde und Selbstbestimmung.

+ Menschenrechte

Leihmutterschaft: Warum Deutschland am Verbot festhalten sollte

Der Streit um die im Ausland genutzte Leihmutterschaft durch Jens Spahn hat eine neue Debatte über die Zukunft dieser Praxis entfacht. Detlev Katzwinkel, Vorsitzender der PROVITA Stiftung, argumentiert: Nicht alles, was medizinisch möglich ist, ist auch ethisch vertretbar.

+ Kommentar

Die Tugenden in der Führung

In seiner Kolumne „RathausNotizen“ geht der Heubacher Bürgermeister Joy Alemazung der Frage nach, wie christliche Tugenden zu guter Führung beitragen.

Cookies für relevante Nachrichten.

Damit Sie komfortabel auf IDEA.de unterwegs sein können setzen wir Cookies und Dienste externer Partner ein. Mit Klick auf „ALLE AKZEPTIEREN“ stimmen Sie der Cookie-Nutzung und der Datenübermittlung an externe Partner zu und erklären sich einverstanden, dass Ihre Daten auch in Nicht-EU-Länder mit unzureichendem Datenschutz übertragen werden können (Details siehe Datenschutzhinweise).